Pressemitteilungen der
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Brigitte Vallenthin Pressesprecherin .
www.grundeinkommen-wiesbaden.de
Vielen lieben Dank Brigitte, dass du uns immer mit den neusten Pressemitteilungen bereicherst. :-)
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Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle
PRESSEERKLÄRUNG
vom 04. Juni 2010
und danken für Ihre Berichterstattung:
Hartz-4-Plattform: Gauck for President !
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Appell an Netz-Community, Bürgerinitiativen-Netzwerke und die Linke:
Bürgerbewegten Präsidenten Gauck unterstützen, Parteisoldaten Wulff
verhindern
“Das ist die Chance von Bürgerbewegungen und Netz-Community einen
Parteisoldaten im Amt des Bundespräsidenten zu verhindern und einen
Partei-Unabhängigen dort in die Pflicht zu nehmen! Noch ist der
Regierungspolitiker nicht gewählt. Die nächsten 26 werden entscheiden.
Es sind nicht zuletzt die Tage der Blogger. Der Wettlauf beginnt jetzt
erst – wir haben noch viel in der Hand,“ ist Brigitte Vallenthin,
Hartz4-Plattform Sprecherin überzeugt. “Der Appell unserer
Bürgerinitiative geht gleichzeitig auch an die Linke, ihre
parteipolitischen Verletztheiten hintan zu stellen und den Kampf Gauck
gegen Wulff mit aller Kraft zu unterstützen.“
Nach Auffassung der Hartz4-Plattform könnte der Präsidentschaftskandidat
Joachim Gauck eine hoffnungsvolle Weichenstellung zum Stopp der
galoppierenden Spaltung unserer Gesellschaft bedeuten, die Arme von
Reichen sowie Regierende von Regierten trennt und schließlich zur
Nichtwählerpartei als größter Volkspartei führt. “Wir teilen die
Einschätzung, dass jetzt die Wahl-Alternative lautet: Bekommt Bellevue
einen mainstreamigen Jung-Zweit-Ehemann und -Vater mit dort völlig
deplatzierter Partei-Karriere oder einen Hausherren mit der für's Amt
unerlässlichen Erfahrung aus einem reichen Leben?“ so Vallenthin.
“Jetzt sollte die Linke beweisen, dass sie auf Seiten der
außerparlamentarischen Bürgerinitiativen steht. Bei allem Verständnis
für ihre Enttäuschung darüber, dass Sigmar Gabriel die vorherige
Absprache, die er von der Bundeskanzlerin eingefordert, ihnen gegenüber
unterlassen hat. Jetzt ist nicht die Stunde,
parteipolitisch-kleinkariert beleidigt zu sein. Jetzt ist generöses
Wir-machen-mit gefragt, um Wulff zu verhindert,“ meint Brigitte
Vallenthin. “Und dabei können die Netz-Communities ebenso wie alle
Bürgerinitiativen-Netzwerke mithelfen.“
Wiesbaden, 04. Juni 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle
PRESSEERKLÄRUNG
vom 06. Mai 2010
und danken für Ihre Berichterstattung:
Hartz IV: Tacheles schlägt dem Sozialhilfe-Fass den Boden aus
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle
PRESSEERKLÄRUNG
vom 03. Mai 2010
und danken für Ihre Berichterstattung:
Hartz IV:
“Wie von uns erwartet zieht das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar in Verbindung
mit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 18. Februar in Sachen Hartz IV-Sanktions-§31 weitere
Kreise,“ freut sich Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker. Die Hartz4-Plattform
Sprecherin ergänzt: “Mittlerweile ist es mit einem unanfechtbaren Beschluss des Sozialgerichts des
Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März gelungen, die Sanktionen, diesen nach Bewertung
des Bundessozialgerichts “schwerwiegenden Eingriff“, durch eine Eilklage unmittelbar auszusetzen.
Erstmals konnte nämlich in diesem Zusammenhang das – für Hartz IV ausgeschlossene - Recht auf
“aufschiebende Wirkung“ wieder hergestellt und so dem Kläger das Grundrecht auf
“menschenwürdiges Existenzminimum“ durch sofortige Zahlung des sanktionierten Regelsatzes
sicher gestellt werden.“
Vor der Eilklage, dem Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht des Saarlandes, hatte
der Kläger zunächst Widerspruch gegen eine Sanktion von 100 % des Regelsatzes eingelegt, die
erfolgt war, weil er wiederholt eine “Arbeitsgelegenheit nicht antrat“, wie es im Beschluss heißt.
Unmittelbar danach hat er am 8. Februar gegenüber der Behörde ergänzend den Antrag auf
“aufschiebende Wirkung“ gestellt und gleichzeitig beim Sozialgericht des Saarlandes die Eilklage
eingereicht. Das Sozialgericht hat sodann am 10. März beschlossen: “Die aufschiebende Wirkung
der noch zu erhebenden Anfechtungsklage des Antragstellers gegen den Bescheid der
Antragsgegnerin (...) wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller (...) die
ungekürzte Regelleistung auszuzahlen.“
Nach diesem ersten Erfolg im Kampf gegen die unrechts-staatlichen Hartz IV-Sanktionen empfiehlt
die Hartz4-Plattform allen Betroffenen, im zweiten Schritt – nach Widerspruch und
Überprüfungsantrag – unmittelbar auch den Antrag auf aufschiebende Wirkung bei der zuständigen
Sozial-Behörde zu stellen. “Der kann,“ so Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker, “nach
unserer Einschätzung möglicher Weise allen bislang von Leistungskürzungen Betroffenen den
raschen Zugang zu den per Sanktion vorenthaltenen Geldmitteln verschaffen. Denn wir gehen
davon aus, dass vermutlich bisher üblicherweise die Rechtsbehelfsbelehrungen sämtlicher
Sanktions-Bescheide nicht den auf den Einzelfall bezogenen Anforderungen des
Bundessozialgerichts genügen.“
Muster-Formular und das Urteil des Sozialgerichts des Saarlandes auf: www.hartz4-plattform.de
Wiesbaden, 17. März 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
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Hartz4-Plattform und Arge-Freiburg erklärten gegenüber dem Sozialticker, dass Sie ab sofort Hilfe
zur Selbsthilfe für Menschen anbieten, deren Menschenrechte durch Hartz IV-Sanktionen per
Gesetz verletzt wurden und werden. Die bundesweit arbeitende Bürgerinitiative aus Wiesbaden,
www.hartz4-plattform.de, und die Freiburger Initiative, www.arge-freiburg.de, haben gemeinsam
ein Antragsmuster entwickelt, welches einfach ausgedruckt , als Widerspruch oder
Überprüfungsantrag mit den entsprechenden persönlichen Daten bei der zuständigen
Leistungsbehörde vorgelegt werden kann.
“Hintergrund,“ so Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin, “ist nach unserer Überzeugung
die Rechtsauffassung, dass mit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen
vom 9. Februar gleichzeitig der Sanktions-§ 31 SGB II gekippt ist.“ Und sie ergänzt: “Es ist
zusätzlich davon auszugehen, dass voraussichtlich sämtliche Sanktions-Bescheide nicht die
Voraussetzungen des Bundessozialgerichts-Urteils vom 18. Februar 2010 erfüllen und schon alleine
deshalb unrechtmäßig sind. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass der § 31 von Anbeginn
nicht rechtswirksam sein konnte, weil er gegen das Zitiergebot im Artikel 19 des Grundgesetzes
verstößt.“
Die beiden Initiativen werden ihr Hilfe-Angebot Anfang kommender Woche zusätzlich um ein
Muster für die sozialgerichtliche Eilklage, eine “Einstweilige Anordnung“, ergänzen. “Denn wir
halten es für eine erwiesene Notlage – wie sie für Eilklagen vorausgesetzt wird -, schon alleine,
wenn Menschen “nur“ 10 oder 30 % des zum Leben nicht ausreichenden Regelsatzes vorenthalten
wird - und für geradezu unerträglich, wenn sie gar ohne einen einzigen Cent, nicht selten ohne die
Miete zahlen zu können, von diesem reichen so genannten Sozialstaat ins existenzielle Aus gestürzt
werden.“
Das Ministerium von der Leyen sieht im “§ 31 (…) eine der zentralen Normen im SGB II (…). Der
Verzicht auf die Anwendung der Sanktionsregelungen wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des
Grundsatzes von Fördern und Fordern. (…) Ein Aussetzen der Anwendung des § 31 SGB II kommt
daher nicht in Betracht.“ (BMAS an Prof. Helga Spindler, Sanktionsmoratorium, 10.02.2010) Oder,
um es mit ihrem Amts-Vorvorgänger Franz Müntefehring zu sagen: “Wer arbeitet, soll etwas zu
essen haben, wer nicht arbeitet, braucht nichts zu essen.“
“Wir sind überzeugt,“ so Brigitte Vallenthin, “dass gegen diesen menschenverachtenden Rechts-
und Grundrechtsbruch nur noch ein massenhaftes Signal des Volkes hilft – das heißt Widersprüche,
Überprüfungsanträge und Eilklagen aller durch § 31 SGB II Grundrechts-Verletzten.“ Muster-
Formular: www.hartz4-plattform.de
Wiesbaden, Freiburg 13. März 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Bürgerinitiative für die Einführung des
Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von
Hartz IV-Betroffenen
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle
PRESSEERKLÄRUNG:
vom 07. März 2010
Hartz IV am Nockherberg: “Öffentliche Beschimpfung, Zwangsarbeit ...
haben wir schon: Bruder Barnabas hat Recht³
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Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin empört über Zensur,
Westerwelle- und Knobloch-"Protest"
Mit Empörung reagiert Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin,
gegenüber dem Sozialticker auf die “öffentlich-rechtliche Zensur des
Bayerischen Rundfunks für Teile der Nockherberg-Fastenpredigt von
Kabarettist Michael Lerchenberg in der Rolle des Bruder Barnabas. Wenn
einer wie Lerchenberg jetzt das Handtuch wirft, weil er sich getraut
hat, die Anfänge einer wiederholten Ausgrenzung in unserem Lande beim
Namen zu nennen, so empfinden wir das als Warnsignal an alle Demokraten
bezüglich einer auch in unserem Lande schleichend längst nicht mehr
unabhängigen oder freien Presse.³ Und die Arbeitslosen-Aktivistin, die
aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, wovon sie spricht, beklagt
darüber hinaus “eine erschreckend kurze Halbwertszeit des historischen
Gedächtnisses bei der engagierten Kämpferin für das Judentum, Charlotte
Knobloch, wenn diese im Gleichklang mit Guido Westerwelle der bitteren
Hartz IV-Wahrheit nichts anderes entgegen zu setzen hat, als Empörung
darüber, dass Barnabas Recht hat, wenn er in Bezug auf die alltäglichen
öffentlichen Beschimpfungen, Zwangsarbeit und viele andere erste
Anzeichen für eine bedrohliche Zukunft von Millionen Menschen an
Stacheldraht-Zäune und eiserne Lettern über Eingangstoren von so
genannten Arbeitslagern erinnert. Solche Zukunfts-Ängste plagen übrigens
nicht nur den Kabarettisten. Sie sind tagtägliche Alpträume von
Millionen Hartz IV-Betroffenen,³ so Brigitte Vallenthin.
Damit sich jeder ein Bild machen kann, worum es geht, hat die
Hartz4-Plattform den Link zum zensierten Video-Ausschnitt auf
www.hartz4-plattform.de gestellt.
Wiesbaden, 07. März 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle
PRESSEERKLÄRUNG
vom 03. März 2010
und danken für Ihre Berichterstattung:
Hartz IV-§ 31-Sanktionspraxis auch
Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin, bekräftigte im ErwerbslosenRadio von Radio Dreyeckland (RDL) ihre
Einschätzung, dass der Hartz IV-Sanktions-§ 31 SGB II spätestens seit dem Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar unanfechtbar verfassungswidrig ist. Sie erklärte:
“Jetzt wird es endgültig Zeit, dass die Justiz-Ministerin sich aus der Deckung wagt. Wir fordern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf, endlich dem Vollzug dieser Verweigerungs-Praxis für das
“Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ aus dem Grundgesetz-Artikel 2 einen Riegel vorzuschieben. Mir fehlt wirklich jegliche Phantasie dafür, wieso die Ministerin sich so engagiert für
die persönliche Freiheit des Datenschutzes einsetzt - wo sie selbst Betroffene und Klägerin in Karlsruhe war -, aber bei Hartz IV – wo sie selber weder
Betroffene noch Klägerin war - sich einem ebensolchen Engagement bislang verweigert hat. Immerhin geht es hier um das Grundrecht auf ein “menschenwürdiges Existenzminimum“ – also um das höchste
Gut, das Recht auf Leben. Deshalb erwarten wir von Justizministerin Leutheusser- Schnarrenberger, dass sie mit ihrem zuständigen Ministerium endlich das Heft in die Hand nimmt und nicht weiterhin
Arbeits- und Finanzministerium vorschiebt.“
Die Vorgeschichte: Die Hartz4-Plattform hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass mit dem Hartz IV-Regelsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar gleichzeitig auch der
Sanktions-§31 SGB II gekippt wurde. Denn in den Leitsätzen des Urteils heißt es unmissverständlich:
“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines “menschenwürdigen Existenzminimums“ (…)
sichert jedem (...) diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische
Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ Es “hat (…) absolut
wirkenden Anspruch (…). Es ist (…) unverfügbar und muss eingelöst werden.“
“Auf Deutsch,“ so Vallenthin, “Da gibt’s nichts dran zu rütteln!“
Kaum zehn Tage nach Karlsruhe standen am 18. Februar die Sanktionen in Kassel auf der Verhandlungs-Tafel. Die Bundessozialrichter konnten sich jedoch listig aus der Affäre ziehen, indem sie ihr
für die Klägerin positives Urteil mit Verfahrensfehlern begründeten – ohne das heiße Eisen “Verfassungswidrigkeit“ anpacken zu müssen. Immerhin bezeichneten sie Sanktionen schon mal als
“schwerwiegenden Eingriff“. Schon die nächste Sanktions-Klage werden sie jedoch nach Karlsruhe schicken müssen, wenn die Bundesregierung sich nicht vorher daran erinnert, dass sie einen Eid auf
das Grundgesetz geschworen hat.
“Uns überrascht allerdings,“ stellt Brigitte Vallenthin fest, “dass die nicht enden wollende Kakophonie um den Karlsruher Richterspruch – insbesondere bezüglich der Sanktionen – noch nicht ein
einziges Mal den Grundgesetz-Artikel 19 ins Spiel gebracht hat. Denn wenn man die “Unverfügbarkeit“ des “Menschenwürdigen Existenzminimums“ ernst nimmt, so folgt daraus ebenso unverfügbar, dass
die Anwendung des Artikels 19 für den Gesetzgeber verpflichtend ist. Und der schließt zusätzlich zu unserer bisherigen Argumentation ohne jeden Zweifel die Vollstreckung des Sanktions-§-31
aus.“
Im Grundgesetz-Artikel 19 heißt es nämlich: “Soweit nach diesem Grundgesetz ein
Grundrecht durch Gesetz (…) eingeschränkt werden kann, (…) muss das Gesetz das
Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“
Im § 31 SGB II findest sich jedoch an keiner Stelle eine Grundrechts-Nennung, schon gar nicht ein Grundgesetz-Artikel. “Folglich verbietet,“ nach Einschätzung von Hartz4-Plattform Sprecherin
Brigitte Vallenthin, “schon alleine der Text des § 31 den Vollzug einer Verweigerung des Grundrechts auf menschenwürdiges Existenzminimum – sprich des “Grundrechts auf Leben“.“
“Wir haben,“ so Vallenthin, “gerade wieder einen der leider gar nicht seltenen Fälle einer ins gesellschaftliche und persönliche Aus führenden Fälle auf dem Tisch. Die übliche
Sanktions-Chronologie: Wohngemeinschaft von der ARGE zur Bedarfsgemeinschaft gemacht, Gegenbeweise nicht akzeptiert, erst Regelsatz gestrichen, dann Wohnungskosten, Räumungsklage und schließlich
Obdachlosigkeit. Der Mensch wurde psychisch und körperlich zerbrochen – und kann jetzt nicht mal mehr die notwendigen Diabetes-Medikamente bekommen.“
Die Hartz4-Plattform möchte deshalb allen Mut machen – die von Sanktionen betroffen sind oder waren – sich auf Basis dieser doppelten Grundgesetz-Absicherung gegen die willkürliche Zerstörung
ihres Lebens zu wehren. Auf www.hartz4-plattform.de wird die Bürgerinitiative spätestens im Laufe der zweiten
Märzwoche entsprechende Hilfen für Widersprüche, Überprüfungsanträge und Eilklagen, also Einstweilige Anordnungen veröffentlichen.
Wiesbaden, 03. März 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Hartz IV-Sanktionsparagraf auch vom Bundessozialgericht angezählt
„Mit der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar auch
den Hartz IV-Sanktionsparagrafen 31 gekippt hat,“ erklärt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin nach Kasseler der Urteilsverkündung gegenüber dem Sozialticker. „Der Hinweis der Richter
während der Verhandlung, dass sie „nicht zu prüfen gehabt“ hätten, „ob die Sanktion verfassungswidrig“ sei, ist ein an Deutlichkeit nicht zu überbietender Wink mit dem Zaunpfahl an alle
Verwaltungen und Sozialgerichte.“ Die Presseerklärung und bei Veröffentlichung das Urteil stehen auf: www.hartz4-plattform.de .
Die Richter begründeten folgendermaßen: Zwar habe die Klägerin ihre Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung verletzt, indem sie einen 1€-Job vorzeitig abbrach. Dennoch gaben ihr die
Richter recht, und wiesen die Sanktionen – in diesem Falle 100 % des Regelsatzes – als unrechtmäßig zurück. Sie wiesen die pauschale Standard-Rechtsmittelbelehrung als unrechtmäßig zurück. Die
sei nicht ausreichend gewesen, um die Klägerin über die Rechtsfolgen zu belehren. Dazu bedürfe es - nach der heutigen Presseerklärung des Bundessozialgerichts – „strenger Anforderungen an den
Inhalt der Rechtsfolgenbelehrung“, die dem individuellen Einzelfall angepasst und „konkret, verständlich, richtig und vollständig sein“ müsse.
Dies sei, nach dem Urteil der Bundessozialrichter,
vor allem „deshalb geboten weil es sich bei der Herabsetzung der Grundsicherungsleistungen, wie aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09,
3/09, 4/09) hervorgeht, um einen schwerwiegenden Eingriff handelt.“
Und weiter heißt es in der Presseerklärung des Bundessozialgerichts mit deutlichem Hinweis auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil:
„Wir wiederholen deshalb unsere Schlussfolgerung,“ stellt Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker fest, „dass sich seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil
vom 9. Februar und der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts niemand mehr existenzgefährdende Leistungskürzungen aus dem § 31 SGB II gefallen lassen muss. Darüber hinaus sind wir der
Auffassung, dass hier auch rückwirkende Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Hartz4-Plattform wird prüfen lassen, wie sich Betroffene bezüglich Überprüfungsanträgen und Einstweilige
Anordnungen - also Eilverfahren vor den Sozialgerichten – verhalten sollten und in Kürze im Detail darüber informieren.“
Wiesbaden, 18. Februar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
AKTUELLE EILMELDUNG:
Bundesverfassungsgericht: Hartz4-Plattform und Kläger distanzieren sich von
Protesten anlässlich der Hartz IV-Urteilsverkündung am 9. Februar
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Kritik an Interessen orientierten Trittbrettfahrern verschiedener Gruppen, u.a. des
Deutschen Kinderschutzbundes
Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin , und Thomas Kallay,
Hauptklägr beim Bundesverfassungsgericht und Vorsitzender des ARCA
Soziales Netzwerk e .V., Eschwege , distanzieren sich von den so genannten
Sozialprotesten anlässlich der Karlsruher Urteilsverkündung am kommenden
Dienstag. „Wer durch politischen Klamauk stören will , statt mit Respekt den
seit Bestehen der Bundesrepublik wichtigsten Urteilsspruch für friedliches ,
solidarisches Miteinander in Gerechtigkeit und Menschenwürde von
Deutschlands höchstem Gericht abzuwarten, hat den Ernst des Tages nicht
erkannt,“ stellt Brigitte Vallenthin fest. „Ich bin enttäuscht, dass einige , die
bereits am 2. Januar 2007
vor der Staatskanzlei in
Mainz viel Porzellan in
Sachen Hartz IV zerschlagen haben , sich anschicken, dies erneut als
Trittbrettfahrer am 9. Februar 2010 in Karlsruhe und an ander n Orten zu
tun.“
Hartz4-Plattform und ARCA Soziales Netzwerk e.V. kritisieren in diesem Zusammenhang
insbesondere den „
Fahrplan für eine politische Intervention“
vom 21. Januar 2010, den der
Berliner Prof. Peter Grottian im Namen des „Aktionsbündnis Sozialproteste“ verbreitet.
„Darin schreckt er,“ so Vallenthin, „nicht einmal vor Falschdarstellungen über die in
Karlsruhe vorgelegten Klagen zurück, um mit billiger Polemik und möglicherweise
vordergründigen Interessen einiger Beteiligter Menschen auf die Straße zu locken.“ Es ist
in mehrfacher Hinsicht falsch und unwahr, wenn Grottian schreibt:
„es geht zunächst in den
Verfahren um Kinder-Eckregelsätze, aber das Gericht hat seinen Blick auf die Regelsätze für
Bedarfsgemeinschaften ausgeweitet.“
Dazu stellt Thomas Kallay als Kläger des federführenden Verfahrens fest: „Ehe Herr
Grottian – der im Übrigen als Teilnehmer der Hartz IV-Regelsatz-Verhandlung vor dem
Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober 2009 die Tatsachen kennen müsste – solchen
Unsinn verbreitet, hätte er bloß die Verhandlungsgliederung des Bundesverfassungsgerichtes
für eben den 20. Oktober 2009 in den Punkten D. und E. nochmals lesen
müssen. In dieser Verhandlungsgliederung ist ausdrücklich von den Hartz IV-Regelsätzen
für Erwachsene UND Kinder die Rede. Er wäre eines besseren belehrt worden. Oder wollte
er gar nicht?“
„Enttäuscht sind wir besonders über den Deutschen Kinderschutzbund, der sich – ebenso
wie Kirchen, Wohlfahrtsverbände und attac - für ein durchsichtiges politisches Manöver
hergibt. Geradezu zynisch ist es, wenn mit einer
„Eltern-Kinder-Kundgebung vor dem
Bundesverfassungsgericht“
Kinder vor Kameras gezerrt werden mit der Begründung,
„die
bildliche Präsentation könnte sehr hilfreich sein“,
wie es in Grottians Papier heißt. Wir können
nur hoffen, dass der Deutsche Kinderschutzbund noch rechtzeitig von einem solchen Plan
der Instrumentalisierung von Kindern Abstand nimmt,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin,
Brigitte Vallenthin, fest.
Wiesbaden, Eschwege 06. Februar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! –
kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des
Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und
Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Thomas Kallay
Sozialverein
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
- der Vorstand -
i.A. Thomas Kallay, 1. Vors.
PRESSEERKLÄRUNG:
Noch 16 Stunden … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in
Deutschland
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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen
unter Hartz IV
Ein kreatives Leben im Theater führt Martha Becker in der DDR, 25 Jahre lang: Als
Inspizientin und Tontechnikerin. Die beiden Kinder sind mittlerweile erwachsen, sie ist im
Westen und trotz unermüdlicher Suche und bescheidener Ansprüche ohne Arbeit.
Zu Problemen mit der Arbeitsagentur kommt es, weil sie – um Unterkunftskosten zu
sparen – in einer Wohngemeinschaft lebt. Das glauben ihr die Behörden auch dann nicht,
als sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Beweise dafür vorlegt. Sanktion: willkürliche
Leistungskürzung. Ihr wird Betrug unterstellt.
Zu Martha Beckers (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:
http://www.sozialticker.com/noch-16-stunden-bilder-einer-ausstellung-wider-dieverletzung-
der-menschenwuerde-in-deutschland_20100208.html
Die ganze Ausstellung ist weiterhin unter
www.hartz4-plattform.de beim Menüpunkt
„Hartz IV sind wir“ zu sehen und steht als Wanderausstellung im A1-Format zum
Ausleihen zur Verfügung.
Wiesbaden, 08. Februar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Noch 2 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in
Deutschland
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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen
unter Hartz IV
Im Dezember 2006 ist er es, Hannes Zecke, den die Presse „Deutschlands frechster
Arbeitsloser“ nennt. Dabei will er doch nur sein im Artikel 12 geregeltes Grundrecht
verwirklichen, „Beruf“ und „Arbeitsplatz frei zu wählen“.
Die DDR-Berufsausbildung zum Baufacharbeiter erkennt das vereinigte Deutschland nicht
an. Er findet Gefallen an der Arbeit in der Altenpflege. Doch die Arbeitsagentur verweigert
ihm die Förderung der nötigen Berufsausbildung. Dabei herrscht großer Personalmangel
in vielen Alteneinrichtungen. Der Ministerpräsident eines benachbarten Bundeslandes will
ihn in einen von 7 Knochenjobs – mit Rückfahrkarte zu Hartz IV – vermitteln. Zwar stellt
sich heraus: bei allen kann er die Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht
erfüllen. Zwischenzeitlich unterschreibt er einen anderen Arbeitsvertrag. Trotzdem: Das
Amt kürzt seine Leistungen.
Die Geschichte geht gut aus – wie selten. Er findet seinen Traumjob und eine Langzeit-
Arbeitsstelle im Musik-Business.
Zu Hannes Zeckes (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:
http://www.sozialticker.com/noch-2-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzungder-menschenwuerde-in-deutschland_20100207.html
Wiesbaden, 07. Februar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
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Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Noch 3 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in
Deutschland
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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen
unter Hartz IV
Seit dem Tod ihres Mannes vor 20 Jahren sorgt Alice Wunderland alleine für sich -
schließlich als Eventmanagerin für Musicals. Zwischen ihren befristeten Jobs gibt es immer
mal wieder Lücken. Aufgeben gilt bei ihr nie – selbst wenn es manchmal nur 400-Jobs
sind, von denen ihr nur 160 € bleiben. Die einzige von der Arbeitsagentur vermittelte
Stelle geht dann so richtig schief. Sie landet in einer Pleitefirma: kein Euro Lohn!
Ihre aktuelle Hartz IV-Warteschleife zieht sich mächtig hin. Wie lange noch mit 59
Jahren?
Zu Alice Wunderlands (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:
http://www.sozialticker.com/noch-3-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzungder-
menschenwuerde-in-deutschland_20100206.html
Wiesbaden, 06. Februar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
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Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Noch 4 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in
Deutschland
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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen
unter Hartz IV
Große Armut im Franco-Spanien bewegen Francisco Ascoso, mit 19 Jahren sein Glück in
Deutschland zu suchen. Seine Träume platzen und er engagiert sich bei einem
Schulprojekt in Nicaragua.
Nach Deutschland zurückgekehrt erwarten Ihn Hartz IV, eine feuchte, krank machende
Wohnung und jede Menge Rechts-Ärger mit den Behörden.
Zu Francisco Ascosos (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:
http://www.sozialticker.com/noch-4-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzungder-
menschenwuerde-in-deutschland_20100205.html
Wiesbaden, 05. Februar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Noch 5 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in
Deutschland
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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen
unter Hartz IV
Jette Rudnicks abwechslungsreiches, sinnstiftendes Berufsleben beginnt mit dem
Soziologie-Studium in den 60ern. Viele Jahre PR und Marktforschung. Nach
elterngeldloser Elternzeit kommen 20 selbständige Jahre: Biohandel, Journalismus und
eigener Verlag. Ein Unfall mit Folgeerkrankung und langer Arbeitsunfähigkeit löst den
harten Aufprall auf Hartz IV aus.
Der Kasernenton des Sachbearbeiters, die Aberkennung des Rechts auf Unverletzlichkeit
der Wohnung und ein permanenter Generalverdacht des Betruges erscheinen der 65-
Jährigen fast noch unerträglicher als das zum Leben zu geringe Geld.
Zu Jette Rudnicks (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:
http://www.sozialticker.com/noch-5-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzungder-
menschenwuerde-in-deutschland_20100204.html
Wiesbaden, 04. Februar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Noch 6 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in
Deutschland
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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen
unter Hartz IV
Mehr als 20 Jahre Führungskraft in der Bauleitung: Markus Neumann führt ein
komfortables Leben. Dass er von seinen 5.000,- € jemals auf 345,- € abstürzen könnte,
wäre ihm nie in den Sinn gekommen. Ebenso wenig, dass es ihm - trotz brillanter
Zeugnisse – mit 40 Jahren nicht gelingen würde, nach einer Rationalisierungskündigung
wieder neue Arbeit zu finden.
Mit Hartz IV folgt die Aufforderung, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Dann geht der
Ärger erst richtig los: Der Markt gibt das geforderte Größen- und Preislimit nicht her - und
schließlich das Amt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Umzugskosten.
Zu Markus Neumanns (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:
http://www.sozialticker.com/noch-6-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzungder-
menschenwuerde-in-deutschland_20100203.html
Wiesbaden, 03. Februar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Noch 8 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in
Deutschland
Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen unter
Hartz IV
Den Medien entnimmt Alfred Einstein immer wieder, die Industrie suche vergeblich Ingenieure und
müsse aus Mangel an gut Ausgebildeten sogar im Ausland Ausschau halten. Die Wirklichkeit jedoch
sieht ganz anders aus: 200 erfolglose Bewerbungen und kein einziges Angebot von der
Arbeitsagentur.
Sein beruflicher Werdegang: abgeschlossenes Maschinenbaustudium, Berufserfahrung in
unterschiedlichen Arbeitsfeldern des Automobilbaus, zum Schluss gut dotiert als Design-Ingenieur.
Im Rahmen von Rationalisierungsmaßnahmen rausgeflogen, steht er mit 41 Jahren vor der Frage:
Aufgeben?
Wiesbaden, 01. Februar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Noch 9 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in
Deutschland
Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen unter
Hartz IV
Rosemarie Anton studiert Germanistik und Pädagogik. Schließlich wird sie Buchhändlerin, um
Finanzierung und Alltag als alleinerziehende Mutter für sich und ihr Kind halbwegs unter einen Hut
zu kriegen.
Sie verliert den Job. Dann folgt das Übliche. Die ersten 30 Bewerbungen nimmt sie noch ganz
locker. Aber irgendwann findet sie die Frage „Willst Du jetzt Spargel stechen gehen?“ nicht mehr
komisch.
Mit 49 Jahren beginnt sie, sich schweren Herzens darauf einzustellen, dass ihre Aussichten auf dem
Arbeitsmarkt wohl gleich null sind.
Zu Rosemarie Antons Bild und der ganzen Geschichte:
http://www.sozialticker.com/noch-9-tagebilder-
einer-ausstellung-wider-die-verletzung-der-menschenwuerde-indeutschland_20100131.html
Wiesbaden, 31. Januar 2010
Brigitte Vallenthin
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Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Noch 10 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in
Deutschland
Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen unter
Hartz IV
Carlo Engels hat einen Traumberuf: Erzieher.
Den hat er sich mit Abendschule und abgeschlossener Ausbildung erkämpft. Seit 2005 der
Kindergarten, in dem er arbeitete, geschlossen wurde, sucht und sucht er. Doch er findet keine
neue Einstellung – obwohl angeblich zahlreiche Kindergärten erfolglos nach der ausreichenden
Personalbesetzung suchen.
Um nicht tatenlos herum zu sitzen, nimmt er ein berufsfremdes Jobangebot der Arbeitsagentur an.
Der Knebelvertrag lässt ihn schlechter da stehen als zuvor mit Hartz IV.
Zu Carlo Engels Bild und der ganzen Geschichte:
http://www.sozialticker.com/noch-10-tage-bildereiner-
ausstellung-wider-die-verletzung-der-menschenwuerde-in-deutschland_20100130.html
p
Wiesbaden, 30. Januar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Noch 11 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in
Deutschland
Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen unter
Hartz IV
Hat Katharina Quandt nicht die ausreichende Qualifikation, die für den Arbeitsmarkt notwendig ist?
Nach Ihrer abgeschlossenen Ausbildung zur Buchhalterin übt sie diesen Beruf 20 Jahre lang
ununterbrochen aus. Sogar Zusatzausbildungen in Rechnungswesen und Programmierung kann sie
nachweisen.
Es kommt die Kündigung. Die Arbeitsagentur vermasselt ihr einen möglichen Job.
Mit 46 Jahren landet sie auf Hartz IV.
Zu Katharina Quandts Bild und der ganzen Geschichte:
Wiesbaden, 29. Januar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
PRESSEERKLÄRUNG:
Noch 12 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in Deutschland
Vor der Urteilsverkündung in Karlsruhe: Wer sind die Menschen unter Hartz IV
Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Hartz IV erinnert Hartz4-Plattform
Sprecherin Brigitte Vallenthin daran, welche Menschen es tatsächlich sind, die unter dem Stigma Hartz IV
leben müssen. Die Bürgerinitiative richtet damit einen Appell an die Bundesregierung, sich bei all ihrem
Handeln der Verantwortung bewusst zu sein, dass sie mit diesem Gesetz millionenfach Lebenschancen
verhindert.
Mit Unterstützung der Internet-Plattform Sozialticker – wo bis zum Tag der Hartz IV-Urteilsverkündung täglich
der Link zu einem neuen Bild und Text gesetzt wird - veröffentlicht die Hartz 4-Plattform je ein neues Bild
ihrer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in Deutschland: „Hartz IV sind wir“. Zwölf
beispielhafte Schicksale sind ein Spiegel von Hartz IV – ein Dokument dafür, dass die Nöte aus diesem Gesetz
längst mitten in der Gesellschaft angekommen sind und keineswegs nur soziale Randgruppen betreffen.
12 persönliche Schicksale von millionenfachem, unverschuldetem Hartz IV-Leid und -Verzweiflung.
Brigitte Vallenthin erinnert sich: „Anlässlich einer Eröffnung dieser Wander-Ausstellung in der Wiesbadener
Altkatholischen Kirche brachte der gastgebende Pfarrer es auf den Punkt: „
Es sind nicht nur die anderen, es
kann Sie und Dich, jede und jeden treffen, und selbst wenn es uns vielleicht nicht „getroffen“ haben sollte, so
müssen wir doch „betroffen“ sein, denn es geht uns alle an. Unrecht, Ungerechtigkeit muss geändert werden
– dem sollten wir uns als direkt Betroffene oder als verantwortungsbewusste Mit-Betroffene nicht einfach so
beugen, womöglich „weil es halt so ist!
““
„Zwölf Tage vor der Urteilsverkündung möchte ich den Blick auf das Schicksal von Peter Krehl (Pseudonym)
richten“, so Vallenthin. Der Computer-Techniker hat auf dem zweiten Bildungsweg zunächst Sozialpädagogik,
später Mikroprozessor-Technik studiert. Sein ursprünglich erlernter Beruf war Kfz-Mechaniker. Nach Kündigung
2002, erfolgloser Jobsuche und schließlich aussichtsreichem Selbständigkeits-Aufbau stellt die Behörde
plötzlich sämtliche Hartz IV-Leistungen ein.
Peter Krehls Bild der Ausstellung und die vollständige Geschichte ist beim Sozialticker mit folgendem Link zu
finden:
http://www.sozialticker.com/noch-12-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzung-dermenschenwuerde-
in-deutschland_20100128. html Und dort einfach auf das Bild klicken: Dann erscheint die
Vergrößerung mit lesbarem Text.
Wiesbaden, 28. Januar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
PRESSEERKLÄRUNG
Hartz IV: Endspurt für Überprüfungsanträge: noch 14 Tage
Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin
Hartz4-Plattform und „Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattform, weisen
gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende
Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können. Mit Verkündung des
Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage-
Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt
betreffen - also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND
die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II).
Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die
Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben und eine über
Hartz IV hinaus gehende grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums in Aussicht gestellt.
Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also
ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine
Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf
Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen
Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden.
Nach Information von Hartz4-Plattform und Sozialticker ist deshalb folgendes zu beachten:
Überprüfungsanträge
müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde
eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits
eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die
Widersprüche und Klagen
unbedingt die in
den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden. Entsprechende Musteranträge wurden
uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay, zur Verfügung gestellt:
.
Weitere Informationen und Hinweise dazu hat Thomas Kallay unter
http://www.chefduzen.de/index.php?
zusammengestellt.
Wiesbaden, 26. Januar 2010
Brigitte Vallenthin
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Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
PRESSEERKLÄRUNG:
Haushalt 2010: Schutzschirm für Reichtum, „Schonvermögen“ für Versicherungswirtschaft und
Gürtel-enger für die, die zu wenig haben
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Zynische „Reformen“ von Ursula von der Leyens und Hartz IV-Spiegel vonGesine Lötsch
Nach Einschätzung von Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin wäre das Alle-Jahre-wieder Schönreden
neuerlicher Verschuldungs-Hitlisten ein Hinhören eigentlich nicht wert, würden da nicht doch immer wieder
Details aufhorchen lassen.
Die neue Bundesarbeitsministerin, von der rechten Seite des Parlaments, verkündet schon seit längerem, dass
sie die Schikane-Schraube der Hartz IV-Verwaltung noch etwas enger zudrehen möchte. Das heißt dann in der
Sprache der Ministerin sinngemäß: In manchen ARGEn klappt das schon ganz gut – in anderen noch nicht so
gut. In der heutigen Haushaltsdebatte lässt von der Leyen die Katze noch etwas weiter aus dem Sack. Unter
4 Millionen will sie die realitätsfremde Arbeitslosen-Zahl in den Statistiken ihres Hauses bringen. Dabei wissen
erfahrene Hartz IV-ler doch längst, wie sie aus der Statistik manipuliert werden: mit sinnlosen „Maßnahmen“
und mit Sanktionen.
Und noch ein Steckenpferd reitet die Ministerin gerne: Das Schonvermögen, als eine ihrer angeblichen
Wohltaten für Hartz IV-Betroffene. Dass es sich dabei eher um ein „Schonvermögen“ - oder gar um
„Wachstumsbeschleunigung“ - für die Versicherungswirtschaft handelt, vergisst sie in der Eile des Galopps zu
erwähnen. Denn Schonvermögen ist eben im Hartz IV-Sinne nicht gleich Schonvermögen. Da gibt es einmal
dasjenige, welches als Barvermögen unangetastet bleiben darf. Dieses hat bereits 2007 das
„Fortentwicklungsgesetz“ von 250
€ auf 150 €
pro Lebensjahr gekürzt. Der andere Teil des Schonvermögens
in Form von Altersversicherung – ein gutes Geschäft für die Versicherungswirtschaft - wurde bereits damals
von 150
€ auf 250 € erhöht und kriegt jetzt mit 750 €
gleich noch mal 200% obendrauf. „Haben wir das von
der Regierung nicht schon öfters gehört? Leute schließt Versicherungsverträge ab, dann nehmen wir Euch das
Geld nicht weg!“ empört sich Vallenthin über das billige Täuschungsmanöver.
Eine Information der besonderen Art bekamen die Zuhörer im Bundestag und vor dem Phönix-Bildschirm von
Gesine Lötzsch von der Linken im Hohen Haus geboten. Sie hielt der Regierungsseite und deren ach so
scheinheiligen Lobbyisten mal den Hartz IV-und-Krisen-Ehrlichkeits-Spiegel vor. Sie erinnerte an eine
ganzseitige Anzeige in der Süddeutschen Zeitung vom 3. Oktober 2004 (s. Anhang) mit der Überschrift „Auch
wir sind das Volk“, in der es um „das Angst machende und abschreckende Schlagwort Hartz IV“ geht. Ferner
darum, dass „der Standort Deutschland gepflastert“ sei „mit Grabsteinen vergeblicher Chancen“. Diese
„Unterstützer von Gerhard Schröder in einer großen Koalition der Vernunft“ sind – so führt Gesine Lötsch in
ihrer bemerkenswerten Rede (s. Anhang) aus – keine Geringeren als Krisen-Verursacher wie beispielsweise
Ex-WestLB-Vorstand, Dr. Thomas Fischer, Martin Kohlhaussen, Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank,
Dr. Thomas Middelhoff, ehemaliger Aufsichtsrat der KarstadtQuelle AG und Ex-Porsche-Chef, Dr. Wendelin
Wiedeking. Sie und andere kannten keine Scham, sich mit Steuermilliarden zu bedienen, um – zumindest
vorübergehend – die von ihnen an die Wand gefahrenen Unternehmen über Wasser zu halten. Und sie alle
werden bis heute nicht zur Verantwortung gezogen. Auch um Ihr „Schonvermögen“ müssen sie nicht fürchten.
„In diesen Zusammenhängen ist es angebracht,“ findet Brigitte Vallenthin, „auch über Reichtum zu reden,
über den die Bundesregierung einen immer größeren Schutzschirm ausbreitet. Denn wachsender Reichtum –
wie aktuell trotz! oder wegen? der Krise - ist eben nur da, wo auf der anderen Seite die Armut wächst. Ohne
Armut kein Reichtum. Ohne Reichtum keine Armut. Eine – für Millionen Menschen in unserem Lande
schmerzhafte Binsenweisheit. Aus diesem Teufelskreis kommen wir nur raus,“ so Vallenthin, „wenn wir den
probaten Lösungsvorschlag des Hessischen Landessozialrichters Dr. Jürgen Borchert beherzigen: „Reichtum ist
wie Mist. Nur fein verteilt leistet er gute Dienste.““
Wiesbaden, 21. Januar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
PRESSEERKLÄRUNG:
Hartz IV beim Bundesverfassungsgericht: plötzlicher Sinneswandel der Arbeitsministerin
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Von der Leyen braucht 3 Monate, um „sich mehrende Anzeichen“ dafür zu entdecken,
dass in Karlsruhe „
„In Sachen Hartz IV-Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Bundesregierung
überraschend umgeschwenkt,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin, fest. Das ist
dem gestrigen Interview von Arbeitsministerin von der Leyen mit RP-online zu entnehmen, in dem
diese erstmals erkennt, „Es mehren sich die Anzeichen, dass das Bundesverfassungsgericht uns
aufgibt, die Methode der Berechnung ALLER Regelsätze zu ändern.“ Dabei hätte,“ so Vallenthin,
„wer der deutschen Sprache mächtig und des Lesens kundig ist, diese Tatsache spätestens dem
Verhandlungsplan des BVerfG vom 20. Oktober letzten Jahres entnehmen können.“ Dessen
ungeachtet wurde bis jetzt die Mär von der Priorität der Kinderregelsätze verbreitet. „Sollte die
Bundesregierung – statt Arbeitslose in ziellosen Fortbildungsmaßnahmen aus der Statistik heraus
zu manipulieren – nicht eher ihre eigenen Leute in Legasthenie-Kurse schicken, damit sie richtig
lesen lernen?“ fragt Brigitte Vallenthin zornig.
Wie es zu diesem Sinneswandel der Ministerin kam, kann man nur ahnen. Denn kürzlich noch hatte
Ihr Haus zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit allen Hartz IV-Verwaltungen „Empfehlungen“
für Bescheide zugunsten von Kinderregelsätzen und zulasten derjenigen von Erwachsenen
zukommen lassen – bei der es selbst Gesetzes- und Verfassungsbrüche in Kauf nahm.
„Der von Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier angemahnte Fortschritt beim „Lernprozess
des Gesetzgebers“ ist dies nach 5 Hartz IV-Jahren allerdings immer noch nicht. Da bemüht die
Ministerin – mit Blick auf das in Kürze zu erwartende Urteil der Bundesverfassungsrichter - wieder
einmal die bei Politikern beliebte lange Bank, wenn sie in dem Interview fortfährt: „Ich halte es
nicht für sinnvoll, schon vorher etwas an den Sätzen zu ändern.“ Sie will – noch ganz im Geiste
ihres vorherigen Ministeriums – nichts
„
anstricken“. Besonders schnell scheint Ministerin von der
Leyen mit derartigen Handarbeiten jedoch nicht zu sein, wenn sie glaubt, nicht eher als 2011 damit
fertig werden zu können,“ resümiert Brigitte Vallenthin und fragt: „Ob ihr das die Karlsruher
Verfassungshüter wohl durchgehen lassen?“
Wiesbaden, 16. Januar 2010
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
alle Regelsätze“ auf dem Prüfstand stehen
PRESSEERKLÄRUNG:
Ein Gespräch mit Thomas Kallay, Kläger gegen den Hartz IV-Eckregelsatz
Eine vorläufige Bilanz der Verhandlung um den Hartz IV-Regelsatz am 20. Oktober in Karlsruhe zieht der entscheidende Kläger
Thomas Kallay, im Dialog mit Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform. Erstmals werden bislang Unveröffentlichtes sowie O-Töne aus dem Gerichtssaal und Details aus der klägerischen Stellungnahme
gegen die Stellungnahme der Bundesregierung dargestellt. Die ausführliche Bilanz ist nachzulesen unter www.hartz4-plattform.de .
Die Bilanz von Thomas
Kallay und Brigitte Vallenthin erlaubt einen Einblick in das tatsächliche Ausmaß der Blamage der Bundesregierung vor den Verfassungsrichtern. Die fand unter anderem ihren Ausdruck in den Fragen
von Bundesverfassungsgerichts-präsident Hans-Jürgen Papier: “Wir haben nur Brocken. Ist es nicht möglich, dass wir entsprechende Nachweise bekommen?“ Oder: “Die Sonderauswertung haben Sie ja auch
nicht dabei. Ich weiß nicht, was soll ich nun noch fragen?“ Schließlich: “Dann stellt sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber mit dem Lernprozess voran geschritten ist, wenn er nur von 60 auf
70% aufstockt und nicht grundsätzlich ermittelt?“
Im Gegensatz dazu konnte der Kläger Kallay mit seinen Tatsachen-Berichten die Richter so tief beeindrucken, dass sie ihm sogar das Schlusswort für die fast fünfstündige Verhandlung erteilten. Da
waren dann Schilderungen einer Lebenswirklichkeit zu hören, die vermutlich noch nie die Wände der verantwortlichen Ministerien durchdrungen hatten: “Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, was
fehlt dem Vortrag der Bundesregierung? ... Warum wird es Hartz IV-Eltern so schwer gemacht, für Bildung ihrer Kinder zu sorgen? ... Ich würde meinem Kind so gerne das Senckenberg-Museum zeigen.
Ich weiß nicht, ob ich das noch erleben werde. ... “
Wiesbaden, 28. Oktober 2009
PRESSEERKLÄRUNG:
Hartz IV: Behördenjuristen locken ihre “Kunden“ in
Verfahrens-Fallen
Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin kritisiert “die juristischen Tricksereien der
ARGEN, die gnadenlos vom Vorteil ihres hausinternen juristischen Sachverstands zum
Nachteil Ihrer Kunden Gebrauch machen. In jüngster Zeit werden zunehmend mehr
Bürger in Notlagen, denen es natürlich an juristischen Kenntnissen fehlt, in
Verfahrenstrick-Fallen gelockt und so auf deren Rücken Hartz IV-Leistungen eingespart.
Von “Waffengleichheit“ vor dem Gesetz kann da schon lange keine Rede mehr sein.“
Besonders zahlreich geschieht dies zur Zeit im Zusammenhang mit
“Überprüfungsanträgen“, die den Antragstellern im Falle einer Regelsatzerhöhung durch
das Bundesverfassungsgericht rückwirkende Nachzahlungen sichern würden. Nach
Informationen der Hartz4-Plattform, erhält jetzt die Mehrheit der Antragsteller
ablehnende Bescheide auf ihren Überprüfungsantrag. Darin heißt es beispielsweise aus
einem Berliner Job Center: “Meine Überprüfung hat (...) ergeben, dass die Bescheide
nicht zu beanstanden ist. (...) Da in Ihrem Fall weder das Recht unrichtig angewandt
wurde, noch von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden ist, muss es bei
meiner Entscheidung verbleiben.“
Dabei wird mal eben übergangen, dass dieses angeblich nicht “unrichtig angewandte
Recht“ zur Zeit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorliegt, wo geprüft wird, ob es
überhaupt mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar, also möglicherweise sogar
verfassungswidrig ist.
“Diese Bescheide kommen so sachlich und juristisch erschlagend daher, dass wir
befürchten müssen: viele werden davor resignieren und an dieser Stelle aufgeben, ohne
ihren einfachen Rettungsanker, den Widerspruch, zu nutzen,“ so Vallenthin.
Der findet sich am Schluss des Bescheids. Dort fehlt zwar eine vom Gesetz vorgesehene
Beratung und Aufklärung über die Rechtsfolgen, die etwa so lauten könnte: “Sie können
Ihre Rechte aus dem Überprüfungsantrag nur dann wahren, wenn Sie gegen diesen
Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen. Einer zusätzlichen Begründung bedarf es
dabei nicht.“ Stattdessen wird abgewiegelt und der Widerspruch lediglich für “zulässig“
erklärt und eine für Rechtsunkundige kompliziert erscheinende Hürde aufgebaut: “Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Agentur für Arbeit einzureichen,
und zwar innerhalb eines Monats, nachdem dieser Bescheid Ihnen bekannt gegeben
worden ist.“ “Zermürbte Hartz IV-Dauer-Antragsmaraton-Geschädigte können daran“ so
Vallenthin, “verständlicher Weise verzweifeln.“
“Dabei ginge es ganz einfach: “Ich widerspreche“ auf den Bescheid zu schreiben, Datum
und Unterschrift drunter, zum Job Center gehen, Eingangsstempel drauf, Kopie davon
geben lassen und fertig,“ fasst Brigitte Vallenthin zusammen.
Wiesbaden, 18. August 2009
Wir danken für Ihre Berichterstattung und
senden Ihnen herzliche Grüße
Brigitte Vallenthin
Presse
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Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle
PRESSEERKLÄRUNG:
Bundesverfassungsgericht: Hoffnungsvolle Signale für mehr Hartz
IV
“Für alle Hartz IV-Betroffenen gibt es jetzt erste hoffnungsvolle Signale vom
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)“, erklärt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte
Vallenthin, die selber mit einer Musterklage die Überprüfung der Grundgesetzwidrigkeit
des Hartz IV-Regelsatzes in Karlsruhe beantragt hat. “Ich sehe unsere positiven
Erwartungen an die Bundesverfassungsrichter in einem weiteren Schritt bestätigt,“ so
Vallenthin. Jetzt wurde u.a. dem Kläger Thomas Kallay aus Eschwege, dessen
Regelsatzklage bereits beim BVerfG anhängig ist, die Prozesskostenhilfe für sämtliche
Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten bewilligt.
“Das ist ein riesiger Schritt zu absehbar besseren Lebensbedingungen für Millionen, die
seit Januar 2005 unter menschenunwürdigen Hartz IV-Bedingungen leiden,“ freut sich die
Hartz4-Plattform Sprecherin. Es zeigt, dass die Verfassungsrichter dem Klägerbegehren
für höhere Regelsätze gute Erfolgsaussichten einräumen. Denn Prozesskostenhilfe wird
grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Richter gute Erfolgsaussichten für einen Kläger
sehen. “Und in diesem Falle haben wir allen Grund, uns besonders zu freuen. Denn mit
ihrem Präsidenten Prof.Dr.Dres.h.c. Hans-Jürgen Papier und der einzigen Richterin Dr.
Christine Hohmann-Dennhardt haben alle acht Bundesverfassungsrichter des Ersten
Senats “am 22. Juli 2009“ die Kostenübernahme-Bewilligung sogar “einstimmig
beschlossen“,“ so Vallenthin.
“Bei diesen hoffnungsvollen Aussichten kann ich nur jedem raten, einen
Überprüfungsantrag zu stellen - der eine Regelsatz-Erhöhung auch rückwirkend sichert –
und bei darauf erfolgendem negativen Widerspruchsbescheid fristgerecht Rechtsmittel
einzulegen. Sonst werden abermals Arbeitsministerium und –Agentur viel Geld zulasten
derer sparen, die es am nötigsten haben,“ erinnert Brigitte Vallenthin.
Einen Wehrmutstropfen in dieser aussichtsreichen Entwicklung für verbesserte Hartz IVSätze
sieht Brigitte Vallenthin jedoch in der zögerlichen Bearbeitung ihrer eigenen
Regelsatz-Musterklage durch das Wiesbadener Sozialgericht. “Seit mehr als zwei Jahren
werden mir wieder und wieder Knüppel vor die Füße geworfen,“ stellt sie fest. “Ich habe
den Eindruck, als wenn mein Antrag zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht
ausgebremst wird. Gerade jüngst wurden mir erneut vermeintliche Verfahrensfehler
vorgeworfen. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass mir nach Jahren angebliche
Verfahrensfehler entgegen gehalten werden, die bereits bei Klageeinreichung hätten
gerügt werden können.“ Dabei ist die Einbeziehung der Musterklage der Hartz4-Plattform
Sprecherin in die Regelsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus zwei
Gründen besonders wichtig. Erstens legt sie Beweismittel vor, welche die bisherigen
Klagen in Karlsruhe nicht enthalten. Ihre Begründungen stützen sich auf aktuelle, reale
Markt-Zahlen, also auf die Preis-Kosten-Wirklichkeit, mit der jeder Hartz IV-Betroffene
tagtäglich konfrontiert ist. Zweitens ist ihre Klage erweitert auf das zwölfte
Sozialgesetzbuch (SGB XII) – im Unterschied zu den bisherigen, die sich lediglich auf das
zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Die Wiesbadener Musterklage bezieht somit
u.a. auch arbeitsunfähig Erkrankte und Rentner ein, die wegen zu kleiner Rente
aufstocken müssen. “Nach allen Erfahrungen mit der Verwaltungspraxis,“ fürchtet Brigitte
Vallenthin, “würden vermutlich wieder einmal die mit unverschuldetem Krankheits-
Schicksal sowie die Rentnerinnen und Rentner im Regen stehen, wenn die
Verfassungsrichter nicht gleichzeitig über deren Rechte entscheiden.“
Wiesbaden, 17. August 2009
Wir danken für Ihre Berichterstattung und
senden Ihnen herzliche Grüße
Brigitte Vallenthin
Presse
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
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Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle
PRESSEERKLÄRUNG:
50 Tage vor der Bundestagswahl weisen die Initiatoren von „Grundeinkommen-waehlen“ – einer Initiative von Hartz4-Plattform und Bürgerinitiative Grundeinkommen
Wiesbaden – mit einem „Zwischenruf“ auf eine im Wahlkampf plötzlich veränderte Grundeinkommensbewegung hin. „Wir haben den Eindruck, als sei im Wirtschaftskrisen-Wahlkampf die Arche Noah
Grundeinkommen zu einem Rettungsboot ganz unerwarteter und widersprüchlicher Interessen-Bündnisse geworden,“ fasst Sprecherin Brigitte Vallenthin die Entwicklung der letzten Wochen zusammen. „Ohne
Rücksicht auf ziel- und folgenschwere Unterschiede der Grundeinkommensmodelle wird mit dem vermeintlichen Versprechen einer neuen, besseren Gesellschaft wahlgekämpft, was das Zeug hält – mit
schlechtesten alten Wahlkampf-Sitten und digitaler Vernetzung von hoffnungsvollen Menschen, die bei besonnenem Hinschauen feststellen müssten, dass ihre Ziele rein gar nichts miteinander zu
tun haben.“
Mit einem Zwischenruf unter dem Motto „Grundeinkommen oder (g-) reinkommen?“ appelliert www.grundeinkommen-waehlen.de an alle, denen die Idee des
Grundeinkommens mehr Wert ist, als vordergründige Wahlerfolge zu erhaschen. „Wir befürchten,“ resümiert Brigitte Vallenthin, „dass das euphorische „über Modelle reden wir später“ zu einer Fußangel
mit bösem Erwachen werden könnte.“
Nur ein Beispiel aus den im Zwischenruf angedeuteten konzeptionell gravierenden Unterschieden der Grundeinkommensvertreter. Nach dem Modell von Prof.Dr. Thomas Straubhaar, Hamburgisches
Weltwirtschaftsinstitut, soll das Grundeinkommen nicht mehr als 400 € betragen. „Wer mehr will, muss arbeiten,“ so Straubhaar. Und er fährt fort: „Es ist klar, dass sie von 400 € nicht leben können
...“ Wenn man das unter dem von Götz W. Werner angestrebten Ziel der Anrechnung auf Löhne und Gehälter betrachtet, bedeutet das im Klartext: Jeder ist gezwungen zu arbeiten und für die ersten 400 €
umsonst. Nach den eindrucksvollen Ausführungen des Karlsruher Rechtsanwalts Dr. Harald Wozniewski „kassiert“ dann „das Grundeinkommen nicht der Arbeitnehmer sondern der Unternehmer.“
„Ich glaube nicht,“ so Vallenthin, „dass dies wirklich die Ziele der Mehrheit der Grundein-kommensbewegung sind. Wir hätten damit nämlich weit schlimmere Verhältnisse als unter Hartz IV. Unser Rat
deshalb: Genau hinschauen und noch genauer nachrechnen!“
Wiesbaden, 08. August 2009
Wir danken für Ihre Berichterstattung und
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Brigitte Vallenthin
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PRESSEERKLÄRUNG:
Statt vager Wahlkampfversprechen lieber Hartz IV-Schikane-Gesetz entrümpeln
“Wenn Olaf Scholz es tatsächlich ehrlich meinte mit Hartz IV-Betroffenen, so würde er nicht vage Wahlkampfversprechen an Mittelschicht-Wähler machen, sondern endlich
den skandalösen § 82 SGB XII entrümpeln,“ kontert Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin die heutigen Ankündigungen des Sozialministers zur Erhöhung des Hartz IV-“Schonvermögens“. Welche
dramatischen Folgen dieser Paragraf zur Bestimmung der vom Regelsatz abzuziehenden Einkommen hat, wurde wieder einmal durch ein Urteil des Bundessozialgerichts deutlich.
Jüngst hatten nämlich die Kasseler Bundessozialrichter – statt endlich mal dem Gesetzgeber die Leviten zu lesen – die Rückzahlung aus zuviel gezahlten Stromabschlägen zum “Einkommen“ erklärt, das ihm
vom Regelsatz abgezogen werden müsse. Dass er dies zuvor vorsorgend aus seinem Regelsatz bezahlt hatte, interessierte nicht. Die unpräzise Formulierung des § 82 wurde zulasten des Betroffenen und
zugunsten der Staatskasse ausgelegt.
Doch dieser Schikane-Paragraf 82 erlaubt noch weitere staatliche Eingriffe in die mageren Portmonees von Hartz IV-Betroffenen. Er legt ebenfalls fest, dass diejenigen Familien, die ohnehin schon
nicht wissen, wie sie ihre Kinder über die Runden bringen sollen, noch nicht einmal das Kindergeld behalten dürfen.
Und ganz prekär wird der § 82 für all jene, die beispielsweise aus einem Leiharbeits-Job auf Hartz IV fallen. Denen wird mit diesem Paragrafen nicht selten der letzte Lohn aus der Tasche geholt. Denn
nach dem Ende eines Leiharbeitsvertrages kommt die Schlussabrechnung vielfach so spät, dass die Lohnzahlungen des zurückliegenden Monats häufig erst im folgenden Monat eingehen. Wenn der Betroffene
dann aber wegen Arbeitslosigkeit bereits Hartz IV beantragt hat, so wird ihm der zu spät gezahlte Lohn gleich wieder abgezogen. Die Behörden rechnen als Einkommens-Stichtag stets den Eingang auf dem
Konto. Dass das der Lohn vom Vormonat ist, interessiert sie nicht. Auch bei dieser Geld-Weg-Verwaltungspraxis unterstützt sie der Paragraf 82.
“Wir sind gespannt,“ so Brigitte Vallenthin, “welche im Wahlkampf vollmundig soziale Gerechtigkeit versprechende Partei, im nächsten Bundestag diesen Schikane-Paragrafen 82 tatsächlich im Sinne der
um ihr karges Einkommen gebrachten Menschen entrümpeln wird. Unser Wahlkampfversprechen: Wir werden genau hinschauen.“
Wiesbaden, 27. Juli 2009
Wir danken für Ihre Berichterstattung und
senden Ihnen herzliche Grüße
Brigitte Vallenthin
Presse
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PRESSEERKLÄRUNG:
Hartz4-Plattform erhebt Vorwurf der rechtswidrigen Desinformation zum Nachteil von
„Hartz IV-Kunden“ gegen Bundessozialministerium und Hartz IV-Behörde Wiesbaden
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Öffentliche Hand behindert Recht auf rückwirkende Sozialleistungen für den Fall der
Regelsatzerhöhung durch das Bundesverfassungsgericht
Die Hartz4-Plattform wirft dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie
dem Wiesbadener Hartz IV-Amt, Landshauptstadt Wiesbaden (LHW), rechtswidrige
Desinformation zum Nachteil von „Hartz IV-Kunden“ vor. Denn mittlerweile hat auch die
Wiesbadener Behörde eine Formulierungsempfehlung des BMAS übernommen. „Darin
wird,“ nach Meinung von Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin, „Betroffenen
indirekt von der Nutzung ihrer Rechte abgeraten, falls es zu einer durch das
Bundesverfassungsgericht angeordneten Regelsatz-Erhöhung kommt. Das ist ein
rechtswidriges Beschwichtigungs- und Ablenkungsmanöver, das nach unserer
Einschätzung nur ein Ziel haben kann – nämlich Menschen, die jahrelange Entbehrungen
und Hunger durch ein menschenunwürdiges Gesetz erlitten haben, auch noch von der
Nutzung Ihres Rechts auf eine kleine finanzielle Entschädigung abzubringen.“
Nach Auffassung der Hartz4-Plattform verstoßen BMSA und ausführende Behörde der LHW
damit gegen ihre gesetzlichen Pflichten. Denn im § 13 des Ersten Sozialgesetzbuch heißt
es: „Die Leistungsträger (...) sind verpflichtet, (...) über die Rechte (...) nach diesem
Gesetzbuch aufzuklären.“ Und weiter im § 14: „Jeder hat Anspruch auf Beratung über
seine Rechte (...) Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger (...).“ „Wir sehen
im Verhalten der Wiesbadener Hartz IV-Behörde einen gravierenden Gesetzesverstoß, der
umso schwerer wiegt, als er „von oben“ aus dem Bundesministerium angeordnet wurde,“
so Vallenthin. In der auch von der LHW übernommenen Textempfehlung des BMAS heißt
es nämlich in einem sog. „Zusicherungstext“: „Dem Bundesverfassungsgericht liegt die
Frage vor, ob die Vorschrift, mit der die Regelleistung für Kinder (...) festgesetzt wird, mit
dem Grundgesetz vereinbar ist.(...) Der im Bescheid genannte Leistungsträger sichert zu,
dass der vorliegende Bescheid für den Fall, dass sich aus der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts eine neue Rechtslage ergibt, die für Sie (...) die Bewilligung
einer höheren Leistung zur Folge hätte, dementsprechend geändert wird.“
Zum Schluss seines Schreibens vom 19. Februar 2009 betont das BMAS die Dringlichkeit
seiner Anweisung mit den Worten: „Ich bitte die Bundesagentur für Arbeit, dafür Sorge zu
tragen, dass die beschriebene Vorgehensweise bereits jetzt (...) umgesetzt wird.“
„Es ist unglaublich, dass diese Formulierung in sämtlichen Bescheiden außerdem die
Information unterschlägt, dass dem Bundesverfassungsgericht nicht nur eine Überprüfung
der Verfassungswidrigkeit für den Kinder-Regelsatz sondern ebenfalls eine für alle
Regelsatzberechtigten vorliegt. Hier wird beschwichtigend der täuschende Eindruck
erweckt, als brauche man sich um nichts zu kümmern – die Behörde werde schon alles
Notwendige regeln,“ stellt Brigitte Vallenthin fest. „Dabei verschweigt gerade dieser
ministerielle Satzbaustein die Behördenpflicht, die Betroffenen über ihre entscheidenden
Rechte zu informieren.“ Die Sozialbehörde wäre mindestens durch die §§ 13 und 14 SGB I
verpflichtet, darüber aufzuklären, dass sich die Dinge keineswegs von alleine erledigen,
sondern dass es eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X bedarf, um seine
rückwirkenden Leistungsansprüche zu sichern. Die sind vom Gesetz so vorgesehen:
„Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht
unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als
unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht (...)
worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit
Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. (...) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung
für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen (...) bis zu vier
Jahren vor der Rücknahme erbracht.“
Dieser Umgang von Sozialbehörden mit Menschen, die – im Verlaufe der Krise in
vermutlich dramatisch ansteigender Zahl - in eine Notlage geraten, ist nach Ansicht der
Hartz4-Plattform nicht länger hinzunehmen. Einerseits steht in jedem Leistungsbescheid:
Sie sind „verpflichtet, alle Änderungen von Tatsachen, die für die Hilfegewährung
maßgebend sind (...), mitzuteilen. (...) Hierzu gehören selbstverständlich auch
Sachverhalte, die die Hilfe verringern.“ Nach dem Gesetz gilt ungekehrt für die Behörden
aber auch eine Informations-Pflichte, wenn es um leistungserhöhende Rechte geht. Diese
wurde hier unterlassen. „Es ist ein Skandal,“ findet Brigitte Vallenthin, „dass die Hartz IVÄmter
glauben, so handeln zu können, als sei das Gesetz nur eine Einbahnstraße
zulasten der Leistungsberechtigten.“
Wiesbaden, 29. Juni 2009
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
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“Es ist ein Skandal“ findet Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin, “dass offenbar den Ländervertretungen im Bundesrat gesunde Banken wichtiger sind als
gesunde Kinder.“ Die Wiesbadener Bürgerinitiative für Hartz IV-Betroffene ist empört, dass sich der Bundesrat heute mit einer Verweigerung für kostenloses Schulobst in die Sommerferien verabschiedet
hat. Die Umsetzung dieses EU-Beschlusses hätten gerade Kinder aus Hartz IV-Familien bitter nötig gehabt. Die Wiesbadener Initiative mahnt mehr Verständnis für die Belange der Bürger an, statt dass
die Politiker sich ständig nur um sich selbst und ihre Lobby-Interessen drehen – und Geld nicht da verteilen, wo es nötig ist, sondern nur da, wo es ihnen nützt. “Geradezu beschämend ist es“, so
Vallenthin, “wenn CSU-Chef Seehofer das Abschieben der Umsetzung dieser EU-Rechtspflicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag im Vermittlungsausschuss damit rechtfertigt, dass beispielsweise seine Kinder
kein kostenloses Schulobst nötig hätten.“
Wiesbaden, 10. Juli 2009
Wir danken für Ihre Berichterstattung und
senden Ihnen herzliche Grüße
Brigitte Vallenthin
Presse