Pressemitteilungen der

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Brigitte Vallenthin Pressesprecherin .

 

 www.hartz4-plattform.de

 

www.grundeinkommen-wiesbaden.de


 

Vielen lieben Dank Brigitte, dass du uns immer mit den neusten Pressemitteilungen bereicherst.  :-)

 

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Hartz 4 Plattform , Gauck for President

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle

PRESSEERKLÄRUNG
vom 04. Juni 2010

und danken für Ihre Berichterstattung:


Hartz-4-Plattform: Gauck for President !
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Appell an Netz-Community, Bürgerinitiativen-Netzwerke und die Linke:
Bürgerbewegten Präsidenten Gauck unterstützen, Parteisoldaten Wulff
verhindern

“Das ist die Chance von Bürgerbewegungen und Netz-Community einen
Parteisoldaten im Amt des Bundespräsidenten zu verhindern und einen
Partei-Unabhängigen dort in die Pflicht zu nehmen! Noch ist der
Regierungspolitiker nicht gewählt. Die nächsten 26 werden entscheiden.
Es sind nicht zuletzt die Tage der Blogger. Der Wettlauf beginnt jetzt
erst – wir haben noch viel in der Hand,“ ist Brigitte Vallenthin,
Hartz4-Plattform Sprecherin überzeugt. “Der Appell unserer
Bürgerinitiative geht gleichzeitig auch an die Linke, ihre
parteipolitischen Verletztheiten hintan zu stellen und den Kampf Gauck
gegen Wulff mit aller Kraft zu unterstützen.“

Nach Auffassung der Hartz4-Plattform könnte der Präsidentschaftskandidat
Joachim Gauck eine hoffnungsvolle Weichenstellung zum Stopp der
galoppierenden Spaltung unserer Gesellschaft bedeuten, die Arme von
Reichen sowie Regierende von Regierten trennt und schließlich zur
Nichtwählerpartei als größter Volkspartei führt. “Wir teilen die
Einschätzung, dass jetzt die Wahl-Alternative lautet: Bekommt Bellevue
einen mainstreamigen Jung-Zweit-Ehemann und -Vater mit dort völlig
deplatzierter Partei-Karriere oder einen Hausherren mit der für's Amt
unerlässlichen Erfahrung aus einem reichen Leben?“ so Vallenthin.

“Jetzt sollte die Linke beweisen, dass sie auf Seiten der
außerparlamentarischen Bürgerinitiativen steht. Bei allem Verständnis
für ihre Enttäuschung darüber, dass Sigmar Gabriel die vorherige
Absprache, die er von der Bundeskanzlerin eingefordert, ihnen gegenüber
unterlassen hat. Jetzt ist nicht die Stunde,
parteipolitisch-kleinkariert beleidigt zu sein. Jetzt ist generöses
Wir-machen-mit gefragt, um Wulff zu verhindert,“ meint Brigitte
Vallenthin. “Und dabei können die Netz-Communities ebenso wie alle
Bürgerinitiativen-Netzwerke mithelfen.“

Wiesbaden, 04. Juni 2010

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Hartz IV: Tacheles schlägt dem Sozialhilfe-Fass den Boden aus

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle

PRESSEERKLÄRUNG
vom 06. Mai 2010

und danken für Ihre Berichterstattung:

Hartz IV: Tacheles schlägt dem Sozialhilfe-Fass den Boden aus

Regierungsfreundliche Auslegung des Bundesverfassungsurteils
und 10.000 € mit Geschmäckle
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Hartz4-Plattform fragt:
Auf wessen Seite steht der Preisträger des Regine-Hildebrandt-Preises
eigentlich?


„Da musste ich mir schon mächtig die Augen reiben,“ stellt
Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüber dem
Sozialticker fest. „Nicht etwa auf der Internetseite von
Sozialministerin von der Leyen, auch nicht auf  der Seite der
Bundesagentur für Arbeit – nein auf dem Portal von „Tacheles e.V.“, die
laut eigenem Bekunden „Arbeitslosen- und Sozialberatung“ anbieten lese
ich: „Das Bundesverfassungsgericht hat (…) festgestellt, dass die SGB
II-Regelleistungen von der Höhe her verfassungsgemäß sind.“  Und es
kommt noch dicker: Unter der Überschrift „Wie weiter mit
Überprüfungsanträgen, offenen Verfahren und aktuellen atypischen
Bedarfen?“, sprich Härtefällen, ist mit Datum vom 28. April weiter zu
lesen: „rückwirkende Ansprüche infolge eines Überprüfungsantrages“ sind
damit „definitiv ausgeschlossen.“ Und wieder einmal – wie schon nach
monatelangem Eiertanz um die Überprüfungsanträge und schließlich
eilfertig am Tag der Karlsruher Urteilsverkündung am 09. Februar -
empfiehlt der Verein Menschen, die auf seinen Rat gutgläubig vertrauen,
Überprüfungsanträge zum Bundesverfassungsgerichts-Regelsatz-Urteil
„zurück zu nehmen, als erledigt zu erklären oder (…) Widersprüche oder
Klagen (…) als erledigt zu erklären“.
Meine Fassungslosigkeit über eine derartige Desinformation im Geiste der
Bundesregierung und zum Nachteil der Hartz IV-Betroffenen wurde noch
einmal getoppt, als ich zeitgleich von einer 10.000 €-Preis-Verleihung
an Tacheles e.V. erfuhr und zwar von einer „Stiftung Solidarität“.
Hinter der steht die GAB Bielefeld, ein Unternehmen mit  „Projekten für
Beschäftigung und Qualifizierung“ Arbeitsloser.“
(http://www.gab-bielefeld.de/index.php?option=com_content&task=view&id=23&Itemid=38)


Der Hartz4-Plattform fehlt jedes Verständnis dafür, dass sich Tacheles
mit einem 10.000 €-Preis derart in die Nähe und in den Verdacht der
Abhängigkeit begibt. Dies wiegt nach Einschätzung der
Arbeitslosen-Initiative umso schwerer, als die neue Sozialministerin
nicht müde wird – zuletzt heute im Bundestag – anzudrohen, mit so
genannten Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen noch schärfer
durchgreifen zu wollen.

„Es hat schon mehr als ein Geschmäckle,“ fasst Brigitte Vallenthin
gegenüber dem Sozialticker zusammen, „dass solche regierungsfreundliche
Unterstützung auf den Tacheles-Seiten mit einer Finanzspritze aus derart
fragwürdiger Quelle zusammen kommt.
Sollte ich mich in meiner Einschätzung täuschen, so könnte Tacheles ganz
leicht den Gegenbeweis erbringen. Wenn sie nämlich im Geiste Marcel
Reich-Ranickis oder Elke Heidenreichs sagen würden: Nein, diese Ehre
wollen wir nicht! Und das Geld, das schicken wir komplett dahin, wo es
für die Arbeitslosen gut angelegt ist, nämlich zur Fortsetzung der
Regelsatzklage vor dem Europäischen Gerichtshof.“


Wiesbaden, 06. Mai 2010

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle

PRESSEERKLÄRUNG
vom 03. Mai 2010

und danken für Ihre Berichterstattung:


Hartz IV:

Erstes erfolgreiches Härtefall-Urteil nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
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Ein “unabweisbarer“ Beitrag zur Bildung: Schüler-Monatskarten vom Amt


“Das war nicht gerade eine leichte Geburt,“ findet Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin,
gegenüber dem Sozialticker. “2 Monate hat es immerhin noch gedauert, bis das erste Sozialgericht
den Mut hatte, – gegen die politische Wetterlage - die Vorgaben zur sofortigen Übernahme von
“Härtefällen“ umzusetzen. Bleibt nur zu hoffen, dass jetzt alle betroffenen Eltern rasch zu ihren
Sachbearbeitern laufen und sich die Monatskarten für Ihre Kinder ab Februar 2010 sofort erstatten
lassen, indem sie sich auf das Urteil des Sozialgerichts Detmold, S 12 AS 126/07 vom 09. April
2010 berufen. Immerhin haben Sie seit Jahren dafür gehungert, um so ihren Kindern die beste
Schulbildung zu ermöglichen. Im Gegensatz zu den Politikern, die das Wort Bildung ständig nur im
Munde führen – ohne tatsächlich etwas dafür zu tun.“

Wie die Initiative “Sozialhilfe24“ aus einer dpa-Meldung zitiert, hat das Detmolder Sozialgericht -
nach Einschätzung seines Vizepräsidenten, Uwe Wacker, das bundesweit erste veröffentlichte Urteil
gefällt, in dem die neue Härtefallregelung Anwendung findet. Es verurteilte die ARGE, die Kosten
von Monatsfahrkarten für zwei Schüler zu übernehmen. Diese Tickets stellten “einen laufenden,
nicht nur einmaligen Bedarf“ dar, wie er zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums“
nötig sei, entschied das Sozialgericht. Bitter für die Betroffenen nur: dass das Bundessozialgericht
seine Härtefall-Entscheidung nicht schon viel früher gefällt hat: Auf den Kosten seit
Klageeinreichung im Jahre 2007 bis zum 09. Februar 2010 bleiben Sie sitzen – auf den Kosten für
rund drei Jahre. Ihre Kinder, Zwillinge, machen dieses Jahr das Abitur und werden nur noch wenige
Monate von dem beherzten Urteil der Detmolder Sozialrichter profitieren können. Denn bis zum
09. Februar waren jegliche Chancen, in diesem Sinne zu entscheiden, durch ein Urteil des
Bundessozialgerichts blockiert. Das hatte nämlich noch im Oktober 2009 zulasten der
Bildungsförderung durch Monatskarten-Übernahme aus dem SGB II wie dem SGB XII durch
Schülermonatskarten entschieden.

In der Entscheidung heißt es: “Wenn sich die Kammer auch durchaus bewusst ist, dass zusätzliche
Ansprüche im Hinblick auf einen besonderen, laufenden, nicht nur einmaligen, unabweisbaren
Bedarf zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums angesichts der engen und strikten
Tatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen Fällen entstehen, sieht sie einen derartigen Bedarf im
Fall der Übernahme der Schulwegkosten als gegeben an.
Das Existenzminimum beinhaltet auch die Teilnahmechance am gesellschaftlichen, kulturellen und
politischen Leben, wenngleich das BVerfG im Gegensatz zur Sicherung der physischen Existenz als
Basis jeder weiteren Existenz nur ein "Mindestmaß" an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen
und politischen Leben fordert.(BVerfG, Urteil vom 09.02.2010,aaO).
Die Kammer verkennt dabei nicht, dass sich das Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums nur auf die Mittel bezieht, die zur Aufrechterhaltung eines
menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Sie sieht insoweit das Teilhaberecht unter
dem Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der
Gesellschaft beanspruchen kann.“

Die Detmolder Richter stellen fest: “Der Bildung kommt nach Auffassung der Kammer zur Pflege
zwischenmenschlicher Beziehung und der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und
politischen Leben eine Schlüsselrolle zu, die ihre besondere Bedeutung für die persönliche
Entwicklung des Einzelnen als auch der Gesellschaft unterstreicht. Dabei ist Bildung wie sie von
gesellschaftlichen Gruppen definiert wird umfassend als Zusammenhang von Lernen, Wissen,
Können, Wertebewusstsein, Haltungen (Einstellungen) und Handlungsfähigkeit im Horizont
sinnstiftender Deutungen des Lebens zu verstehen (...). Sie ist unabdingbar für die individuelle
Entwicklung im Sinne einer selbstverantwortlichen Selbstprüfung, die Selbstreflexion voraussetzt.
Sie dient aber auch dem Gemeinwesen. Dieses wird erst als Bildungsgesellschaft - in diesem
präzisen und auf verantwortliche Mündigkeit gerichteten Sinn - selbstreflexiv und kann sich die
Demokratie als partizipatorische Bürger - und Zivilgesellschaft gestalten.“

Und das Urteil begründet weiter: “Wenngleich sich bei Art. 12 Grundgesetz und den vorgenannten
Schulgesetzen der Teilhabeanspruch vornehmlich auf den gleichberechtigten Zugang zur
Bildungseinrichtung richtet (…), wäre dieses Teilnahmerecht ohne die Gewährleistung der hierfür
notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen, wertlos und verkäme zur leeren Hülse. Durch viele
Studien der letzten Jahre ist belegt, dass in der Bundesrepublik Deutschland Kinder und
Jugendliche aus armen Haushalten nicht dieselben Chancen haben, am Bildungserfolg zu
partizipieren wie Kinder und Jugendliche von besser situierten Eltern. So haben zum Beispiel Kinder
aus der oberen Einkommensschicht bei gleichen kognitiven Fähigkeiten eine sechsmal höhere
Chance, ein Gymnasium zu besuchen, als jene aus unteren bis mittleren Einkommensschichten
(Bundestags-Drucksache 16/5253). Der Zugang zu Bildung ist eine zentrale Aufgabe des Einsatzes
öffentlicher Mittel, weil dadurch die Zukunftsperspektiven des Landes maßgeblich beeinflusst
werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Zugang zur Bildung nicht nur formal gleichberechtigt
allen Kindern und Jugendlichen offen steht - wie dies beispielsweise in § 1 Abs. 2 Schulgesetz NRW
zum Ausdruck kommt - sondern dass auch die materiellen Voraussetzungen geschaffen werden,
um die Angebote tatsächlich beanspruchen zu können (Bundestags-Drucksache 16/4486).
Ausgehend von diesen Vorgaben ist der Einsatz öffentlicher Mittel zur Übernahme der
Schülerbeförderungskosten in der Situation der Kläger (...) geboten, um ihre Teilnahmechancen am
Bildungserfolg zu fördern und somit ihre Teilnahmemöglichkeit am gesellschaftlichen, kulturellen
und politischen Leben zu verbessern. Der mit der Beförderung zur Schule verbundene Bedarf ist
nach Auffassung der Kammer auch unabweisbar, um die Teilnahmechancen der Kläger (...) als
Mitglieder eines Haushalts von SGB II-Leistungsempfängern angemessen zu fördern.“

“Erneut bestätigt sich, was wir unmittelbar nach Urteilsverkündung feststellten,“ resümiert Brigitte
Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker, “es lohnt, ins Kleingedruckte des
Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 09. Februar 2010 zu schauen. Mit diesem und sicher
zahlreich folgenden Sozialgerichtsurteilen werden abermals diejenigen Lügen gestraft, die von
Anfang an meinten zu wissen, dass Urteil werde und habe nichts gebracht. Nichts zu tun ist immer
die denkbar schlechteste Lösung – und lediglich schwarz malen umso mehr. Wir sehen wieder
einmal: Wo etwas getan wird – da tut sich auch was!“

Wiesbaden, 03. Mai 2010

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Unrechts-staatliche Hartz IV-§31-Sanktionen durch “aufschiebende Wirkung“ ausgesetzt

 

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Sozialgericht des Saarlandes schließt sich Bewertung des Bundessozialgerichts an


“Wie von uns erwartet zieht das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar in Verbindung
mit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 18. Februar in Sachen Hartz IV-Sanktions-§31 weitere
Kreise,“ freut sich Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker. Die Hartz4-Plattform
Sprecherin ergänzt: “Mittlerweile ist es mit einem unanfechtbaren Beschluss des Sozialgerichts des
Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März gelungen, die Sanktionen, diesen nach Bewertung
des Bundessozialgerichts “schwerwiegenden Eingriff“, durch eine Eilklage unmittelbar auszusetzen.
Erstmals konnte nämlich in diesem Zusammenhang das – für Hartz IV ausgeschlossene - Recht auf
“aufschiebende Wirkung“ wieder hergestellt und so dem Kläger das Grundrecht auf
“menschenwürdiges Existenzminimum“ durch sofortige Zahlung des sanktionierten Regelsatzes
sicher gestellt werden.“

Vor der Eilklage, dem Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht des Saarlandes, hatte
der Kläger zunächst Widerspruch gegen eine Sanktion von 100 % des Regelsatzes eingelegt, die
erfolgt war, weil er wiederholt eine “Arbeitsgelegenheit nicht antrat“, wie es im Beschluss heißt.
Unmittelbar danach hat er am 8. Februar gegenüber der Behörde ergänzend den Antrag auf
“aufschiebende Wirkung“ gestellt und gleichzeitig beim Sozialgericht des Saarlandes die Eilklage
eingereicht. Das Sozialgericht hat sodann am 10. März beschlossen: “Die aufschiebende Wirkung
der noch zu erhebenden Anfechtungsklage des Antragstellers gegen den Bescheid der
Antragsgegnerin (...) wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller (...) die
ungekürzte Regelleistung auszuzahlen.“

Nach diesem ersten Erfolg im Kampf gegen die unrechts-staatlichen Hartz IV-Sanktionen empfiehlt
die Hartz4-Plattform allen Betroffenen, im zweiten Schritt – nach Widerspruch und
Überprüfungsantrag – unmittelbar auch den Antrag auf aufschiebende Wirkung bei der zuständigen
Sozial-Behörde zu stellen. “Der kann,“ so Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker, “nach
unserer Einschätzung möglicher Weise allen bislang von Leistungskürzungen Betroffenen den
raschen Zugang zu den per Sanktion vorenthaltenen Geldmitteln verschaffen. Denn wir gehen
davon aus, dass vermutlich bisher üblicherweise die Rechtsbehelfsbelehrungen sämtlicher
Sanktions-Bescheide nicht den auf den Einzelfall bezogenen Anforderungen des
Bundessozialgerichts genügen.“
Muster-Formular und das Urteil des Sozialgerichts des Saarlandes auf:
www.hartz4-plattform.de


Wiesbaden, 17. März 2010

Brigitte Vallenthin
Presse

Hartz4-Plattform
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Hartz IV-Sanktionen stoppen: Widersprüche, Überprüfungsanträge stellen, klagen!

 

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Hartz4-Plattform und Arge-Freiburg bieten Hilfe, um sich gegen Menschenrechts-
Verletzung per Gesetz durch § 31 SGB II zu wehren


Hartz4-Plattform und Arge-Freiburg erklärten gegenüber dem Sozialticker, dass Sie ab sofort Hilfe
zur Selbsthilfe für Menschen anbieten, deren Menschenrechte durch Hartz IV-Sanktionen per
Gesetz verletzt wurden und werden. Die bundesweit arbeitende Bürgerinitiative aus Wiesbaden,
www.hartz4-plattform.de, und die Freiburger Initiative, www.arge-freiburg.de, haben gemeinsam
ein Antragsmuster entwickelt, welches einfach ausgedruckt , als Widerspruch oder
Überprüfungsantrag mit den entsprechenden persönlichen Daten bei der zuständigen
Leistungsbehörde vorgelegt werden kann.

“Hintergrund,“ so Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin, “ist nach unserer Überzeugung
die Rechtsauffassung, dass mit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen
vom 9. Februar gleichzeitig der Sanktions-§ 31 SGB II gekippt ist.“ Und sie ergänzt: “Es ist
zusätzlich davon auszugehen, dass voraussichtlich sämtliche Sanktions-Bescheide nicht die
Voraussetzungen des Bundessozialgerichts-Urteils vom 18. Februar 2010 erfüllen und schon alleine
deshalb unrechtmäßig sind. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass der § 31 von Anbeginn
nicht rechtswirksam sein konnte, weil er gegen das Zitiergebot im Artikel 19 des Grundgesetzes
verstößt.“

Die beiden Initiativen werden ihr Hilfe-Angebot Anfang kommender Woche zusätzlich um ein
Muster für die sozialgerichtliche Eilklage, eine “Einstweilige Anordnung“, ergänzen. “Denn wir
halten es für eine erwiesene Notlage – wie sie für Eilklagen vorausgesetzt wird -, schon alleine,
wenn Menschen “nur“ 10 oder 30 % des zum Leben nicht ausreichenden Regelsatzes vorenthalten
wird - und für geradezu unerträglich, wenn sie gar ohne einen einzigen Cent, nicht selten ohne die
Miete zahlen zu können, von diesem reichen so genannten Sozialstaat ins existenzielle Aus gestürzt
werden.“

Das Ministerium von der Leyen sieht im “§ 31 (…) eine der zentralen Normen im SGB II (…). Der
Verzicht auf die Anwendung der Sanktionsregelungen wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des
Grundsatzes von Fördern und Fordern. (…) Ein Aussetzen der Anwendung des § 31 SGB II kommt
daher nicht in Betracht.“ (BMAS an Prof. Helga Spindler, Sanktionsmoratorium, 10.02.2010) Oder,
um es mit ihrem Amts-Vorvorgänger Franz Müntefehring zu sagen: “Wer arbeitet, soll etwas zu
essen haben, wer nicht arbeitet, braucht nichts zu essen.“

“Wir sind überzeugt,“ so Brigitte Vallenthin, “dass gegen diesen menschenverachtenden Rechts-
und Grundrechtsbruch nur noch ein massenhaftes Signal des Volkes hilft – das heißt Widersprüche,
Überprüfungsanträge und Eilklagen aller durch § 31 SGB II Grundrechts-Verletzten.“ Muster-
Formular:
www.hartz4-plattform.de


Wiesbaden, Freiburg 13. März 2010

Brigitte Vallenthin
Presse

Hartz4-Plattform
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sowie die Information und Unterstützung von
Hartz IV-Betroffenen

 

 

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Hartz IV am Nockherberg: “Öffentliche Beschimpfung, Zwangsarbeit ...

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle

PRESSEERKLÄRUNG:
vom 07. März 2010


Hartz IV am Nockherberg: “Öffentliche Beschimpfung, Zwangsarbeit ...
haben wir schon: Bruder Barnabas hat Recht³
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Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin empört über Zensur,
Westerwelle- und Knobloch-"Protest"


Mit Empörung reagiert Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin,
gegenüber dem Sozialticker auf die “öffentlich-rechtliche Zensur des
Bayerischen Rundfunks für Teile der Nockherberg-Fastenpredigt von
Kabarettist Michael Lerchenberg in der Rolle des Bruder Barnabas. Wenn
einer wie Lerchenberg jetzt das Handtuch wirft, weil er sich getraut
hat, die Anfänge einer wiederholten Ausgrenzung in unserem Lande beim
Namen zu nennen, so empfinden wir das als Warnsignal an alle Demokraten
bezüglich einer auch in unserem Lande schleichend längst nicht mehr
unabhängigen oder freien Presse.³ Und die Arbeitslosen-Aktivistin, die
aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, wovon sie spricht, beklagt
darüber hinaus “eine erschreckend kurze Halbwertszeit des historischen
Gedächtnisses bei der engagierten Kämpferin für das Judentum, Charlotte
Knobloch, wenn diese im Gleichklang mit Guido Westerwelle der bitteren
Hartz IV-Wahrheit nichts anderes entgegen zu setzen hat, als Empörung
darüber, dass Barnabas Recht hat, wenn er in Bezug auf die alltäglichen
öffentlichen Beschimpfungen, Zwangsarbeit und viele andere erste
Anzeichen für eine bedrohliche Zukunft von Millionen Menschen an
Stacheldraht-Zäune und eiserne Lettern über Eingangstoren von  so
genannten Arbeitslagern erinnert. Solche Zukunfts-Ängste plagen übrigens
nicht nur den Kabarettisten. Sie sind tagtägliche Alpträume von
Millionen Hartz IV-Betroffenen,³ so Brigitte Vallenthin.

Damit sich jeder ein Bild machen kann, worum es geht, hat die
Hartz4-Plattform den Link zum zensierten Video-Ausschnitt auf
www.hartz4-plattform.de gestellt.


Wiesbaden, 07. März 2010


Brigitte Vallenthin
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Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Hartz4-Plattform fordert Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf,

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle

PRESSEERKLÄRUNG
vom 03. März 2010

und danken für Ihre Berichterstattung:

Hartz4-Plattform fordert Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf,
die Freiheit des Rechts auf Leben zu schützen
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Hartz IV-§ 31-Sanktionspraxis auch

mit Artikel 19 des Grundgesetzes unvereinbar


Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin, bekräftigte im ErwerbslosenRadio von Radio Dreyeckland (RDL) ihre Einschätzung, dass der Hartz IV-Sanktions-§ 31 SGB II spätestens seit dem Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar unanfechtbar verfassungswidrig ist. Sie erklärte: “Jetzt wird es endgültig Zeit, dass die Justiz-Ministerin sich aus der Deckung wagt. Wir fordern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf, endlich dem Vollzug dieser Verweigerungs-Praxis für das “Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ aus dem Grundgesetz-Artikel 2 einen Riegel vorzuschieben. Mir fehlt wirklich jegliche Phantasie dafür, wieso die Ministerin sich so engagiert für die persönliche Freiheit des Datenschutzes einsetzt - wo sie selbst Betroffene und Klägerin in Karlsruhe war -, aber bei Hartz IV – wo sie selber weder
Betroffene noch Klägerin war - sich einem ebensolchen Engagement bislang verweigert hat. Immerhin geht es hier um das Grundrecht auf ein “menschenwürdiges Existenzminimum“ – also um das höchste Gut, das Recht auf Leben. Deshalb erwarten wir von Justizministerin Leutheusser- Schnarrenberger, dass sie mit ihrem zuständigen Ministerium endlich das Heft in die Hand nimmt und nicht weiterhin Arbeits- und Finanzministerium vorschiebt.“

Die Vorgeschichte: Die Hartz4-Plattform hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass mit dem Hartz IV-Regelsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar gleichzeitig auch der Sanktions-§31 SGB II gekippt wurde. Denn in den Leitsätzen des Urteils heißt es unmissverständlich:
“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines “menschenwürdigen Existenzminimums“ (…)
sichert jedem (...) diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine
physische
Existenz
und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ Es “hat (…) absolut wirkenden Anspruch (…). Es ist (…) unverfügbar und muss eingelöst werden.“
“Auf Deutsch,“ so Vallenthin, “Da gibt’s nichts dran zu rütteln!“

Kaum zehn Tage nach Karlsruhe standen am 18. Februar die Sanktionen in Kassel auf der Verhandlungs-Tafel. Die Bundessozialrichter konnten sich jedoch listig aus der Affäre ziehen, indem sie ihr für die Klägerin positives Urteil mit Verfahrensfehlern begründeten – ohne das heiße Eisen “Verfassungswidrigkeit“ anpacken zu müssen. Immerhin bezeichneten sie Sanktionen schon mal als “schwerwiegenden Eingriff“. Schon die nächste Sanktions-Klage werden sie jedoch nach Karlsruhe schicken müssen, wenn die Bundesregierung sich nicht vorher daran erinnert, dass sie einen Eid auf das Grundgesetz geschworen hat.

“Uns überrascht allerdings,“ stellt Brigitte Vallenthin fest, “dass die nicht enden wollende Kakophonie um den Karlsruher Richterspruch – insbesondere bezüglich der Sanktionen – noch nicht ein einziges Mal den Grundgesetz-Artikel 19 ins Spiel gebracht hat. Denn wenn man die “Unverfügbarkeit“ des “Menschenwürdigen Existenzminimums“ ernst nimmt, so folgt daraus ebenso unverfügbar, dass die Anwendung des Artikels 19 für den Gesetzgeber verpflichtend ist. Und der schließt zusätzlich zu unserer bisherigen Argumentation ohne jeden Zweifel die Vollstreckung des Sanktions-§-31 aus.“
Im Grundgesetz-Artikel 19 heißt es nämlich: “
Soweit nach diesem Grundgesetz ein
Grundrecht durch Gesetz
(…) eingeschränkt werden kann, (…)
muss das Gesetz das
Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen
.“

Im § 31 SGB II findest sich jedoch an keiner Stelle eine Grundrechts-Nennung, schon gar nicht ein Grundgesetz-Artikel. “Folglich verbietet,“ nach Einschätzung von Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin, “schon alleine der Text des § 31 den Vollzug einer Verweigerung des Grundrechts auf menschenwürdiges Existenzminimum – sprich des “Grundrechts auf Leben“.“

“Wir haben,“ so Vallenthin, “gerade wieder einen der leider gar nicht seltenen Fälle einer ins gesellschaftliche und persönliche Aus führenden Fälle auf dem Tisch. Die übliche Sanktions-Chronologie: Wohngemeinschaft von der ARGE zur Bedarfsgemeinschaft gemacht, Gegenbeweise nicht akzeptiert, erst Regelsatz gestrichen, dann Wohnungskosten, Räumungsklage und schließlich Obdachlosigkeit. Der Mensch wurde psychisch und körperlich zerbrochen – und kann jetzt nicht mal mehr die notwendigen Diabetes-Medikamente bekommen.“

Die Hartz4-Plattform möchte deshalb allen Mut machen – die von Sanktionen betroffen sind oder waren – sich auf Basis dieser doppelten Grundgesetz-Absicherung gegen die willkürliche Zerstörung ihres Lebens zu wehren. Auf www.hartz4-plattform.de wird die Bürgerinitiative spätestens im Laufe der zweiten Märzwoche entsprechende Hilfen für Widersprüche, Überprüfungsanträge und Eilklagen, also Einstweilige Anordnungen veröffentlichen.

Wiesbaden, 03. März 2010


Brigitte Vallenthin
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sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Hartz IV-Sanktionsparagraf auch vom Bundessozialgericht angezählt

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Hartz4-Plattform fühlt sich bestätigt:
Existenz-Entzug aus § 31 SGB II nicht mehr möglich

„Mit der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar auch den Hartz IV-Sanktionsparagrafen 31 gekippt hat,“ erklärt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin nach Kasseler der Urteilsverkündung gegenüber dem Sozialticker. „Der Hinweis der Richter während der Verhandlung, dass sie „nicht zu prüfen gehabt“ hätten, „ob die Sanktion verfassungswidrig“ sei, ist ein an Deutlichkeit nicht zu überbietender Wink mit dem Zaunpfahl an alle Verwaltungen und Sozialgerichte.“ Die Presseerklärung und bei Veröffentlichung das Urteil stehen auf: www.hartz4-plattform.de  .

Die Richter begründeten folgendermaßen: Zwar habe die Klägerin ihre Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung verletzt, indem sie einen 1€-Job vorzeitig abbrach. Dennoch gaben ihr die Richter recht, und wiesen die Sanktionen – in diesem Falle 100 % des Regelsatzes – als unrechtmäßig zurück. Sie wiesen die pauschale Standard-Rechtsmittelbelehrung als unrechtmäßig zurück. Die sei nicht ausreichend gewesen, um die Klägerin über die Rechtsfolgen zu belehren. Dazu bedürfe es - nach der heutigen Presseerklärung des Bundessozialgerichts – „strenger Anforderungen an den Inhalt der Rechtsfolgenbelehrung“, die dem individuellen Einzelfall angepasst und „konkret, verständlich, richtig und vollständig sein“ müsse.

Dies sei, nach dem Urteil der Bundessozialrichter,
vor allem „deshalb geboten weil es sich bei der Herabsetzung der Grundsicherungsleistungen, wie aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 3/09, 4/09) hervorgeht, um einen schwerwiegenden Eingriff handelt.“


Und weiter heißt es in der Presseerklärung des Bundessozialgerichts mit deutlichem Hinweis auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil:

„Da der Absenkungsbescheid schon wegen der unzulänglichen Rechtsfolgenbelehrung aufzuheben war, war nicht darüber zu entscheiden, ob die im Bescheid angeordnete völlige Streichung der Regelleistung für einen Zeitraum von drei Monaten zulässig war.“

„Wir wiederholen deshalb unsere Schlussfolgerung,“ stellt Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker fest, „dass sich seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar und der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts niemand mehr existenzgefährdende Leistungskürzungen aus dem § 31 SGB II gefallen lassen muss. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass hier auch rückwirkende Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Hartz4-Plattform wird prüfen lassen, wie sich Betroffene bezüglich  Überprüfungsanträgen und Einstweilige Anordnungen - also Eilverfahren vor den Sozialgerichten – verhalten sollten und in Kürze im Detail darüber informieren.“

Wiesbaden, 18. Februar 2010

Brigitte Vallenthin
Presse

Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

 

 

 

 

 

 

 

AKTUELLE EILMELDUNG:

Bundesverfassungsgericht: Hartz4-Plattform und Kläger distanzieren sich von

Protesten anlässlich der Hartz IV-Urteilsverkündung am 9. Februar

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Kritik an Interessen orientierten Trittbrettfahrern verschiedener Gruppen, u.a. des

Deutschen Kinderschutzbundes

Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin , und Thomas Kallay,

Hauptklägr beim Bundesverfassungsgericht und Vorsitzender des ARCA

Soziales Netzwerk e .V., Eschwege , distanzieren sich von den so genannten

Sozialprotesten anlässlich der Karlsruher Urteilsverkündung am  kommenden

Dienstag. „Wer durch politischen Klamauk stören will , statt mit Respekt den

seit Bestehen der Bundesrepublik wichtigsten Urteilsspruch für friedliches ,

solidarisches Miteinander in Gerechtigkeit und Menschenwürde von

Deutschlands höchstem Gericht abzuwarten, hat den Ernst des Tages nicht

erkannt,“ stellt Brigitte Vallenthin fest. „Ich bin enttäuscht, dass einige , die

bereits am 2. Januar 2007

 vor der Staatskanzlei in

 Mainz viel Porzellan in

Sachen Hartz IV zerschlagen haben , sich anschicken, dies erneut als

Trittbrettfahrer am 9. Februar 2010  in Karlsruhe und an ander n Orten zu

tun.“

Hartz4-Plattform und ARCA Soziales Netzwerk e.V. kritisieren in diesem Zusammenhang

insbesondere den „

 

 

Fahrplan für eine politische Intervention“

vom 21. Januar 2010, den der

Berliner Prof. Peter Grottian im Namen des „Aktionsbündnis Sozialproteste“ verbreitet.

„Darin schreckt er,“ so Vallenthin, „nicht einmal vor Falschdarstellungen über die in

Karlsruhe vorgelegten Klagen zurück, um mit billiger Polemik und möglicherweise

vordergründigen Interessen einiger Beteiligter Menschen auf die Straße zu locken.“ Es ist

in mehrfacher Hinsicht falsch und unwahr, wenn Grottian schreibt:

 

 

„es geht zunächst in den

Verfahren um Kinder-Eckregelsätze, aber das Gericht hat seinen Blick auf die Regelsätze für

Bedarfsgemeinschaften ausgeweitet.“

Dazu stellt Thomas Kallay als Kläger des federführenden Verfahrens fest: „Ehe Herr

Grottian – der im Übrigen als Teilnehmer der Hartz IV-Regelsatz-Verhandlung vor dem

Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober 2009 die Tatsachen kennen müsste – solchen

Unsinn verbreitet, hätte er bloß die Verhandlungsgliederung des Bundesverfassungsgerichtes

für eben den 20. Oktober 2009 in den Punkten D. und E. nochmals lesen

müssen. In dieser Verhandlungsgliederung ist ausdrücklich von den Hartz IV-Regelsätzen

für Erwachsene UND Kinder die Rede. Er wäre eines besseren belehrt worden. Oder wollte

er gar nicht?“

„Enttäuscht sind wir besonders über den Deutschen Kinderschutzbund, der sich – ebenso

wie Kirchen, Wohlfahrtsverbände und attac - für ein durchsichtiges politisches Manöver

hergibt. Geradezu zynisch ist es, wenn mit einer

 

 

„Eltern-Kinder-Kundgebung vor dem

Bundesverfassungsgericht“

 

 

Kinder vor Kameras gezerrt werden mit der Begründung,

„die

bildliche Präsentation könnte sehr hilfreich sein“,

 

 

wie es in Grottians Papier heißt. Wir können

nur hoffen, dass der Deutsche Kinderschutzbund noch rechtzeitig von einem solchen Plan

der Instrumentalisierung von Kindern Abstand nimmt,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin,

Brigitte Vallenthin, fest.

Wiesbaden, Eschwege 06. Februar 2010

 

 

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! –

kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des

Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und

Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

 

 

Thomas Kallay

Sozialverein

ARCA Soziales Netzwerk e.V.

- der Vorstand -

i.A. Thomas Kallay, 1. Vors.

 

PRESSEERKLÄRUNG:

Noch 16 Stunden … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in

Deutschland

_

 

 

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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen

unter Hartz IV

Ein kreatives Leben im Theater führt Martha Becker in der DDR, 25 Jahre lang: Als

Inspizientin und Tontechnikerin. Die beiden Kinder sind mittlerweile erwachsen, sie ist im

Westen und trotz unermüdlicher Suche und bescheidener Ansprüche ohne Arbeit.

Zu Problemen mit der Arbeitsagentur kommt es, weil sie – um Unterkunftskosten zu

sparen – in einer Wohngemeinschaft lebt. Das glauben ihr die Behörden auch dann nicht,

als sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Beweise dafür vorlegt. Sanktion: willkürliche

Leistungskürzung. Ihr wird Betrug unterstellt.

Zu Martha Beckers (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:

 

http://www.sozialticker.com/noch-16-stunden-bilder-einer-ausstellung-wider-dieverletzung-

der-menschenwuerde-in-deutschland_20100208.html  

 

Die ganze Ausstellung ist weiterhin unter

 

www.hartz4-plattform.de beim Menüpunkt

„Hartz IV sind wir“ zu sehen und steht als Wanderausstellung im A1-Format zum

Ausleihen zur Verfügung.

 

Wiesbaden, 08. Februar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

 

Noch 2 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in

Deutschland

_

 

 

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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen

unter Hartz IV

Im Dezember 2006 ist er es, Hannes Zecke, den die Presse „Deutschlands frechster

Arbeitsloser“ nennt. Dabei will er doch nur sein im Artikel 12 geregeltes Grundrecht

verwirklichen, „Beruf“ und „Arbeitsplatz frei zu wählen“.

Die DDR-Berufsausbildung zum Baufacharbeiter erkennt das vereinigte Deutschland nicht

an. Er findet Gefallen an der Arbeit in der Altenpflege. Doch die Arbeitsagentur verweigert

ihm die Förderung der nötigen Berufsausbildung. Dabei herrscht großer Personalmangel

in vielen Alteneinrichtungen. Der Ministerpräsident eines benachbarten Bundeslandes will

ihn in einen von 7 Knochenjobs – mit Rückfahrkarte zu Hartz IV – vermitteln. Zwar stellt

sich heraus: bei allen kann er die Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht

erfüllen. Zwischenzeitlich unterschreibt er einen anderen Arbeitsvertrag. Trotzdem: Das

Amt kürzt seine Leistungen.

Die Geschichte geht gut aus – wie selten. Er findet seinen Traumjob und eine Langzeit-

Arbeitsstelle im Musik-Business.

Zu Hannes Zeckes (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:

 

http://www.sozialticker.com/noch-2-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzungder-menschenwuerde-in-deutschland_20100207.html

 

Wiesbaden, 07. Februar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Noch 3 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in

Deutschland

_

 

 

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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen

unter Hartz IV

Seit dem Tod ihres Mannes vor 20 Jahren sorgt Alice Wunderland alleine für sich -

schließlich als Eventmanagerin für Musicals. Zwischen ihren befristeten Jobs gibt es immer

mal wieder Lücken. Aufgeben gilt bei ihr nie – selbst wenn es manchmal nur 400-Jobs

sind, von denen ihr nur 160 € bleiben. Die einzige von der Arbeitsagentur vermittelte

Stelle geht dann so richtig schief. Sie landet in einer Pleitefirma: kein Euro Lohn!

Ihre aktuelle Hartz IV-Warteschleife zieht sich mächtig hin. Wie lange noch mit 59

Jahren?

Zu Alice Wunderlands (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:

http://www.sozialticker.com/noch-3-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzungder-

menschenwuerde-in-deutschland_20100206.html

 

Wiesbaden, 06. Februar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Noch 4 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in

Deutschland

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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen

unter Hartz IV

Große Armut im Franco-Spanien bewegen Francisco Ascoso, mit 19 Jahren sein Glück in

Deutschland zu suchen. Seine Träume platzen und er engagiert sich bei einem

Schulprojekt in Nicaragua.

Nach Deutschland zurückgekehrt erwarten Ihn Hartz IV, eine feuchte, krank machende

Wohnung und jede Menge Rechts-Ärger mit den Behörden.

Zu Francisco Ascosos (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:

http://www.sozialticker.com/noch-4-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzungder-

menschenwuerde-in-deutschland_20100205.html

 

Wiesbaden, 05. Februar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Noch 5 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in

Deutschland

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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen

unter Hartz IV

Jette Rudnicks abwechslungsreiches, sinnstiftendes Berufsleben beginnt mit dem

Soziologie-Studium in den 60ern. Viele Jahre PR und Marktforschung. Nach

elterngeldloser Elternzeit kommen 20 selbständige Jahre: Biohandel, Journalismus und

eigener Verlag. Ein Unfall mit Folgeerkrankung und langer Arbeitsunfähigkeit löst den

harten Aufprall auf Hartz IV aus.

Der Kasernenton des Sachbearbeiters, die Aberkennung des Rechts auf Unverletzlichkeit

der Wohnung und ein permanenter Generalverdacht des Betruges erscheinen der 65-

Jährigen fast noch unerträglicher als das zum Leben zu geringe Geld.

Zu Jette Rudnicks (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:

http://www.sozialticker.com/noch-5-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzungder-

menschenwuerde-in-deutschland_20100204.html

 

Wiesbaden, 04. Februar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Noch 6 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in

Deutschland

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Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen

unter Hartz IV

Mehr als 20 Jahre Führungskraft in der Bauleitung: Markus Neumann führt ein

komfortables Leben. Dass er von seinen 5.000,- € jemals auf 345,- € abstürzen könnte,

wäre ihm nie in den Sinn gekommen. Ebenso wenig, dass es ihm - trotz brillanter

Zeugnisse – mit 40 Jahren nicht gelingen würde, nach einer Rationalisierungskündigung

wieder neue Arbeit zu finden.

Mit Hartz IV folgt die Aufforderung, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Dann geht der

Ärger erst richtig los: Der Markt gibt das geforderte Größen- und Preislimit nicht her - und

schließlich das Amt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Umzugskosten.

Zu Markus Neumanns (Pseudonym) Bild und der ganzen Geschichte:

http://www.sozialticker.com/noch-6-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzungder-

menschenwuerde-in-deutschland_20100203.html

 

Wiesbaden, 03. Februar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Noch 8 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in

Deutschland

 

Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen unter

Hartz IV

Den Medien entnimmt Alfred Einstein immer wieder, die Industrie suche vergeblich Ingenieure und

müsse aus Mangel an gut Ausgebildeten sogar im Ausland Ausschau halten. Die Wirklichkeit jedoch

sieht ganz anders aus: 200 erfolglose Bewerbungen und kein einziges Angebot von der

Arbeitsagentur.

Sein beruflicher Werdegang: abgeschlossenes Maschinenbaustudium, Berufserfahrung in

unterschiedlichen Arbeitsfeldern des Automobilbaus, zum Schluss gut dotiert als Design-Ingenieur.

Im Rahmen von Rationalisierungsmaßnahmen rausgeflogen, steht er mit 41 Jahren vor der Frage:

Aufgeben?

 

Wiesbaden, 01. Februar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

 

Noch 9 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in

Deutschland

Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen unter

Hartz IV

Rosemarie Anton studiert Germanistik und Pädagogik. Schließlich wird sie Buchhändlerin, um

Finanzierung und Alltag als alleinerziehende Mutter für sich und ihr Kind halbwegs unter einen Hut

zu kriegen.

Sie verliert den Job. Dann folgt das Übliche. Die ersten 30 Bewerbungen nimmt sie noch ganz

locker. Aber irgendwann findet sie die Frage „Willst Du jetzt Spargel stechen gehen?“ nicht mehr

komisch.

Mit 49 Jahren beginnt sie, sich schweren Herzens darauf einzustellen, dass ihre Aussichten auf dem

Arbeitsmarkt wohl gleich null sind.

Zu Rosemarie Antons Bild und der ganzen Geschichte:

 

 

http://www.sozialticker.com/noch-9-tagebilder-

einer-ausstellung-wider-die-verletzung-der-menschenwuerde-indeutschland_20100131.html

 

 

Wiesbaden, 31. Januar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

 

 

Noch 10 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in

Deutschland

Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen unter

Hartz IV

Carlo Engels hat einen Traumberuf: Erzieher.

Den hat er sich mit Abendschule und abgeschlossener Ausbildung erkämpft. Seit 2005 der

Kindergarten, in dem er arbeitete, geschlossen wurde, sucht und sucht er. Doch er findet keine

neue Einstellung – obwohl angeblich zahlreiche Kindergärten erfolglos nach der ausreichenden

Personalbesetzung suchen.

Um nicht tatenlos herum zu sitzen, nimmt er ein berufsfremdes Jobangebot der Arbeitsagentur an.

Der Knebelvertrag lässt ihn schlechter da stehen als zuvor mit Hartz IV.

Zu Carlo Engels Bild und der ganzen Geschichte:

 

 

http://www.sozialticker.com/noch-10-tage-bildereiner-

ausstellung-wider-die-verletzung-der-menschenwuerde-in-deutschland_20100130.html

 

 

 

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Wiesbaden, 30. Januar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

 

Noch 11 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in

Deutschland

Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Wer sind die Menschen unter

Hartz IV

Hat Katharina Quandt nicht die ausreichende Qualifikation, die für den Arbeitsmarkt notwendig ist?

Nach Ihrer abgeschlossenen Ausbildung zur Buchhalterin übt sie diesen Beruf 20 Jahre lang

ununterbrochen aus. Sogar Zusatzausbildungen in Rechnungswesen und Programmierung kann sie

nachweisen.

Es kommt die Kündigung. Die Arbeitsagentur vermasselt ihr einen möglichen Job.

Mit 46 Jahren landet sie auf Hartz IV.

Zu Katharina Quandts Bild und der ganzen Geschichte:

 

 

http://www.sozialticker.com/noch-11-tagebilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzung-der-menschenwuerde-indeutschland_20100129.html

Wiesbaden, 29. Januar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

 

 

 

PRESSEERKLÄRUNG:

Noch 12 Tage … Bilder einer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in Deutschland

Vor der Urteilsverkündung in Karlsruhe: Wer sind die Menschen unter Hartz IV

Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Hartz IV erinnert Hartz4-Plattform

Sprecherin Brigitte Vallenthin daran, welche Menschen es tatsächlich sind, die unter dem Stigma Hartz IV

leben müssen. Die Bürgerinitiative richtet damit einen Appell an die Bundesregierung, sich bei all ihrem

Handeln der Verantwortung bewusst zu sein, dass sie mit diesem Gesetz millionenfach Lebenschancen

verhindert.

Mit Unterstützung der Internet-Plattform Sozialticker – wo bis zum Tag der Hartz IV-Urteilsverkündung täglich

der Link zu einem neuen Bild und Text gesetzt wird - veröffentlicht die Hartz 4-Plattform je ein neues Bild

ihrer Ausstellung wider die Verletzung der Menschenwürde in Deutschland: „Hartz IV sind wir“. Zwölf

beispielhafte Schicksale sind ein Spiegel von Hartz IV – ein Dokument dafür, dass die Nöte aus diesem Gesetz

längst mitten in der Gesellschaft angekommen sind und keineswegs nur soziale Randgruppen betreffen.

12 persönliche Schicksale von millionenfachem, unverschuldetem Hartz IV-Leid und -Verzweiflung.

Brigitte Vallenthin erinnert sich: „Anlässlich einer Eröffnung dieser Wander-Ausstellung in der Wiesbadener

Altkatholischen Kirche brachte der gastgebende Pfarrer es auf den Punkt: „

 

 

Es sind nicht nur die anderen, es

kann Sie und Dich, jede und jeden treffen, und selbst wenn es uns vielleicht nicht „getroffen“ haben sollte, so

müssen wir doch „betroffen“ sein, denn es geht uns alle an. Unrecht, Ungerechtigkeit muss geändert werden

– dem sollten wir uns als direkt Betroffene oder als verantwortungsbewusste Mit-Betroffene nicht einfach so

beugen, womöglich „weil es halt so ist!

 

 

““

„Zwölf Tage vor der Urteilsverkündung möchte ich den Blick auf das Schicksal von Peter Krehl (Pseudonym)

richten“, so Vallenthin. Der Computer-Techniker hat auf dem zweiten Bildungsweg zunächst Sozialpädagogik,

später Mikroprozessor-Technik studiert. Sein ursprünglich erlernter Beruf war Kfz-Mechaniker. Nach Kündigung

2002, erfolgloser Jobsuche und schließlich aussichtsreichem Selbständigkeits-Aufbau stellt die Behörde

plötzlich sämtliche Hartz IV-Leistungen ein.

 

Peter Krehls Bild der Ausstellung und die vollständige Geschichte ist beim Sozialticker mit folgendem Link zu

finden:

 

http://www.sozialticker.com/noch-12-tage-bilder-einer-ausstellung-wider-die-verletzung-dermenschenwuerde-

in-deutschland_20100128. html    Und dort einfach auf das Bild klicken: Dann erscheint die

Vergrößerung mit lesbarem Text.

 

 

Wiesbaden, 28. Januar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

 

 

 

 

 

 

 

   PRESSEERKLÄRUNG

 

 

Hartz IV: Endspurt für Überprüfungsanträge: noch 14 Tage

Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin

Hartz4-Plattform und „Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattform, weisen

gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende

Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können. Mit Verkündung des

Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage-

Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt

betreffen - also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND

die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II).

Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die

Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier

deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben und eine über

Hartz IV hinaus gehende grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums in Aussicht gestellt.

Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also

ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine

Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf

Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen

Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden.

Nach Information von Hartz4-Plattform und Sozialticker ist deshalb folgendes zu beachten:

Überprüfungsanträge

 

 

müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde

eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits

eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die

 

 

Widersprüche und Klagen

unbedingt die in

den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden. Entsprechende Musteranträge wurden

uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay, zur Verfügung gestellt:

 

 

www.hartz4-plattform.de

.

Weitere Informationen und Hinweise dazu hat Thomas Kallay unter

 

 

 

http://www.chefduzen.de/index.php?  

 

 

 

zusammengestellt.

Wiesbaden, 26. Januar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

 

 

PRESSEERKLÄRUNG:

Haushalt 2010: Schutzschirm für Reichtum, „Schonvermögen“ für Versicherungswirtschaft und

Gürtel-enger für die, die zu wenig haben

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Zynische „Reformen“ von Ursula von der Leyens und Hartz IV-Spiegel vonGesine Lötsch

Nach Einschätzung von Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin wäre das Alle-Jahre-wieder Schönreden

neuerlicher Verschuldungs-Hitlisten ein Hinhören eigentlich nicht wert, würden da nicht doch immer wieder

Details aufhorchen lassen.

Die neue Bundesarbeitsministerin, von der rechten Seite des Parlaments, verkündet schon seit längerem, dass

sie die Schikane-Schraube der Hartz IV-Verwaltung noch etwas enger zudrehen möchte. Das heißt dann in der

Sprache der Ministerin sinngemäß: In manchen ARGEn klappt das schon ganz gut – in anderen noch nicht so

gut. In der heutigen Haushaltsdebatte lässt von der Leyen die Katze noch etwas weiter aus dem Sack. Unter

4 Millionen will sie die realitätsfremde Arbeitslosen-Zahl in den Statistiken ihres Hauses bringen. Dabei wissen

erfahrene Hartz IV-ler doch längst, wie sie aus der Statistik manipuliert werden: mit sinnlosen „Maßnahmen“

und mit Sanktionen.

Und noch ein Steckenpferd reitet die Ministerin gerne: Das Schonvermögen, als eine ihrer angeblichen

Wohltaten für Hartz IV-Betroffene. Dass es sich dabei eher um ein „Schonvermögen“ - oder gar um

„Wachstumsbeschleunigung“ - für die Versicherungswirtschaft handelt, vergisst sie in der Eile des Galopps zu

erwähnen. Denn Schonvermögen ist eben im Hartz IV-Sinne nicht gleich Schonvermögen. Da gibt es einmal

dasjenige, welches als Barvermögen unangetastet bleiben darf. Dieses hat bereits 2007 das

„Fortentwicklungsgesetz“ von 250

 

 

auf 150

pro Lebensjahr gekürzt. Der andere Teil des Schonvermögens

in Form von Altersversicherung – ein gutes Geschäft für die Versicherungswirtschaft - wurde bereits damals

von 150

 

 

auf 250 erhöht und kriegt jetzt mit 750

gleich noch mal 200% obendrauf. „Haben wir das von

der Regierung nicht schon öfters gehört? Leute schließt Versicherungsverträge ab, dann nehmen wir Euch das

Geld nicht weg!“ empört sich Vallenthin über das billige Täuschungsmanöver.

Eine Information der besonderen Art bekamen die Zuhörer im Bundestag und vor dem Phönix-Bildschirm von

Gesine Lötzsch von der Linken im Hohen Haus geboten. Sie hielt der Regierungsseite und deren ach so

scheinheiligen Lobbyisten mal den Hartz IV-und-Krisen-Ehrlichkeits-Spiegel vor. Sie erinnerte an eine

ganzseitige Anzeige in der Süddeutschen Zeitung vom 3. Oktober 2004 (s. Anhang) mit der Überschrift „Auch

wir sind das Volk“, in der es um „das Angst machende und abschreckende Schlagwort Hartz IV“ geht. Ferner

darum, dass „der Standort Deutschland gepflastert“ sei „mit Grabsteinen vergeblicher Chancen“. Diese

„Unterstützer von Gerhard Schröder in einer großen Koalition der Vernunft“ sind – so führt Gesine Lötsch in

ihrer bemerkenswerten Rede (s. Anhang) aus – keine Geringeren als Krisen-Verursacher wie beispielsweise

Ex-WestLB-Vorstand, Dr. Thomas Fischer, Martin Kohlhaussen, Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank,

Dr. Thomas Middelhoff, ehemaliger Aufsichtsrat der KarstadtQuelle AG und Ex-Porsche-Chef, Dr. Wendelin

Wiedeking. Sie und andere kannten keine Scham, sich mit Steuermilliarden zu bedienen, um – zumindest

vorübergehend – die von ihnen an die Wand gefahrenen Unternehmen über Wasser zu halten. Und sie alle

werden bis heute nicht zur Verantwortung gezogen. Auch um Ihr „Schonvermögen“ müssen sie nicht fürchten.

„In diesen Zusammenhängen ist es angebracht,“ findet Brigitte Vallenthin, „auch über Reichtum zu reden,

über den die Bundesregierung einen immer größeren Schutzschirm ausbreitet. Denn wachsender Reichtum –

wie aktuell trotz! oder wegen? der Krise - ist eben nur da, wo auf der anderen Seite die Armut wächst. Ohne

Armut kein Reichtum. Ohne Reichtum keine Armut. Eine – für Millionen Menschen in unserem Lande

schmerzhafte Binsenweisheit. Aus diesem Teufelskreis kommen wir nur raus,“ so Vallenthin, „wenn wir den

probaten Lösungsvorschlag des Hessischen Landessozialrichters Dr. Jürgen Borchert beherzigen: „Reichtum ist

wie Mist. Nur fein verteilt leistet er gute Dienste.““

 

 

 

Wiesbaden, 21. Januar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

 

 

PRESSEERKLÄRUNG:

Hartz IV beim Bundesverfassungsgericht: plötzlicher Sinneswandel der Arbeitsministerin

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Von der Leyen braucht 3 Monate, um „sich mehrende Anzeichen“ dafür zu entdecken,

dass in Karlsruhe „

 

„In Sachen Hartz IV-Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Bundesregierung

überraschend umgeschwenkt,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin, fest. Das ist

dem gestrigen Interview von Arbeitsministerin von der Leyen mit RP-online zu entnehmen, in dem

diese erstmals erkennt, „Es mehren sich die Anzeichen, dass das Bundesverfassungsgericht uns

aufgibt, die Methode der Berechnung ALLER Regelsätze zu ändern.“ Dabei hätte,“ so Vallenthin,

„wer der deutschen Sprache mächtig und des Lesens kundig ist, diese Tatsache spätestens dem

Verhandlungsplan des BVerfG vom 20. Oktober letzten Jahres entnehmen können.“ Dessen

ungeachtet wurde bis jetzt die Mär von der Priorität der Kinderregelsätze verbreitet. „Sollte die

Bundesregierung – statt Arbeitslose in ziellosen Fortbildungsmaßnahmen aus der Statistik heraus

zu manipulieren – nicht eher ihre eigenen Leute in Legasthenie-Kurse schicken, damit sie richtig

lesen lernen?“ fragt Brigitte Vallenthin zornig.

Wie es zu diesem Sinneswandel der Ministerin kam, kann man nur ahnen. Denn kürzlich noch hatte

Ihr Haus zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit allen Hartz IV-Verwaltungen „Empfehlungen“

für Bescheide zugunsten von Kinderregelsätzen und zulasten derjenigen von Erwachsenen

zukommen lassen – bei der es selbst Gesetzes- und Verfassungsbrüche in Kauf nahm.

„Der von Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier angemahnte Fortschritt beim „Lernprozess

des Gesetzgebers“ ist dies nach 5 Hartz IV-Jahren allerdings immer noch nicht. Da bemüht die

Ministerin – mit Blick auf das in Kürze zu erwartende Urteil der Bundesverfassungsrichter - wieder

einmal die bei Politikern beliebte lange Bank, wenn sie in dem Interview fortfährt: „Ich halte es

nicht für sinnvoll, schon vorher etwas an den Sätzen zu ändern.“ Sie will – noch ganz im Geiste

ihres vorherigen Ministeriums – nichts

 

 

anstricken“. Besonders schnell scheint Ministerin von der

Leyen mit derartigen Handarbeiten jedoch nicht zu sein, wenn sie glaubt, nicht eher als 2011 damit

fertig werden zu können,“ resümiert Brigitte Vallenthin und fragt: „Ob ihr das die Karlsruher

Verfassungshüter wohl durchgehen lassen?“

 

 

Wiesbaden, 16. Januar 2010

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens

sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

alle Regelsätze“ auf dem Prüfstand stehen

PRESSEERKLÄRUNG:

Historischer 20. Oktober 2009 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:
“ Wie weit ist der Gesetzgeber mit seinem Lernprozess voran geschritten ...“

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Bislang Unveröffentlichtes sowie O-Töne aus dem Gerichtssaal

Ein Gespräch mit Thomas Kallay, Kläger gegen den Hartz IV-Eckregelsatz


Eine vorläufige Bilanz der Verhandlung um den Hartz IV-Regelsatz am 20. Oktober in Karlsruhe zieht der entscheidende Kläger Thomas Kallay, im Dialog mit Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform. Erstmals werden bislang Unveröffentlichtes sowie O-Töne aus dem Gerichtssaal und Details aus der klägerischen Stellungnahme gegen die Stellungnahme der Bundesregierung dargestellt. Die ausführliche Bilanz ist nachzulesen unter www.hartz4-plattform.de .

Die Bilanz von Thomas Kallay und Brigitte Vallenthin erlaubt einen Einblick in das tatsächliche Ausmaß der Blamage der Bundesregierung vor den Verfassungsrichtern. Die fand unter anderem ihren Ausdruck in den Fragen von Bundesverfassungsgerichts-präsident Hans-Jürgen Papier: “Wir haben nur Brocken. Ist es nicht möglich, dass wir entsprechende Nachweise bekommen?“ Oder: “Die Sonderauswertung haben Sie ja auch nicht dabei. Ich weiß nicht, was soll ich nun noch fragen?“ Schließlich: “Dann stellt sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber mit dem Lernprozess voran geschritten ist, wenn er nur von 60 auf 70% aufstockt und nicht grundsätzlich ermittelt?“

Im Gegensatz dazu konnte der Kläger Kallay mit seinen Tatsachen-Berichten die Richter so tief beeindrucken, dass sie ihm sogar das Schlusswort für die fast fünfstündige Verhandlung erteilten. Da waren dann Schilderungen einer Lebenswirklichkeit zu hören, die vermutlich noch nie die Wände der verantwortlichen Ministerien durchdrungen hatten: “Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, was fehlt dem Vortrag der Bundesregierung? ... Warum wird es Hartz IV-Eltern so schwer gemacht, für Bildung ihrer Kinder zu sorgen? ... Ich würde meinem Kind so gerne das Senckenberg-Museum zeigen. Ich weiß nicht, ob ich das noch erleben werde. ... “

Wiesbaden, 28. Oktober 2009

PRESSEERKLÄRUNG:

Hartz IV: Behördenjuristen locken ihre “Kunden“ in Verfahrens-Fallen

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ARGEN nutzen gnadenlos juristische Tricks, um Betroffenen das Recht auf rückwirkende
Nachzahlung zu geringer Regelsätze vorzuenthalten

Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin kritisiert “die juristischen Tricksereien der
ARGEN, die gnadenlos vom Vorteil ihres hausinternen juristischen Sachverstands zum
Nachteil Ihrer Kunden Gebrauch machen. In jüngster Zeit werden zunehmend mehr
Bürger in Notlagen, denen es natürlich an juristischen Kenntnissen fehlt, in
Verfahrenstrick-Fallen gelockt und so auf deren Rücken Hartz IV-Leistungen eingespart.
Von “Waffengleichheit“ vor dem Gesetz kann da schon lange keine Rede mehr sein.“

Besonders zahlreich geschieht dies zur Zeit im Zusammenhang mit
“Überprüfungsanträgen“, die den Antragstellern im Falle einer Regelsatzerhöhung durch
das Bundesverfassungsgericht rückwirkende Nachzahlungen sichern würden. Nach
Informationen der Hartz4-Plattform, erhält jetzt die Mehrheit der Antragsteller
ablehnende Bescheide auf ihren Überprüfungsantrag. Darin heißt es beispielsweise aus
einem Berliner Job Center: “Meine Überprüfung hat (...) ergeben, dass die Bescheide
nicht zu beanstanden ist. (...) Da in Ihrem Fall weder das Recht unrichtig angewandt
wurde, noch von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden ist, muss es bei
meiner Entscheidung verbleiben.“

Dabei wird mal eben übergangen, dass dieses angeblich nicht “unrichtig angewandte
Recht“ zur Zeit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorliegt, wo geprüft wird, ob es
überhaupt mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar, also möglicherweise sogar
verfassungswidrig ist.

“Diese Bescheide kommen so sachlich und juristisch erschlagend daher, dass wir
befürchten müssen: viele werden davor resignieren und an dieser Stelle aufgeben, ohne
ihren einfachen Rettungsanker, den Widerspruch, zu nutzen,“ so Vallenthin.

Der findet sich am Schluss des Bescheids. Dort fehlt zwar eine vom Gesetz vorgesehene
Beratung und Aufklärung über die Rechtsfolgen, die etwa so lauten könnte: “Sie können
Ihre Rechte aus dem Überprüfungsantrag nur dann wahren, wenn Sie gegen diesen
Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen. Einer zusätzlichen Begründung bedarf es
dabei nicht.“ Stattdessen wird abgewiegelt und der Widerspruch lediglich für “zulässig“
erklärt und eine für Rechtsunkundige kompliziert erscheinende Hürde aufgebaut: “Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Agentur für Arbeit einzureichen,
und zwar innerhalb eines Monats, nachdem dieser Bescheid Ihnen bekannt gegeben
worden ist.“ “Zermürbte Hartz IV-Dauer-Antragsmaraton-Geschädigte können daran“ so
Vallenthin, “verständlicher Weise verzweifeln.“

“Dabei ginge es ganz einfach: “Ich widerspreche“ auf den Bescheid zu schreiben, Datum
und Unterschrift drunter, zum Job Center gehen, Eingangsstempel drauf, Kopie davon
geben lassen und fertig,“ fasst Brigitte Vallenthin zusammen.

Wiesbaden, 18. August 2009

Wir danken für Ihre Berichterstattung und
senden Ihnen herzliche Grüße

Brigitte Vallenthin
Presse

 

 

 

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PRESSEERKLÄRUNG:

Bundesverfassungsgericht: Hoffnungsvolle Signale für mehr Hartz IV

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Wiesbadener Sozialgericht bremst Rentner betreffende Ergänzungsklage erneut aus

“Für alle Hartz IV-Betroffenen gibt es jetzt erste hoffnungsvolle Signale vom
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)“, erklärt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte
Vallenthin, die selber mit einer Musterklage die Überprüfung der Grundgesetzwidrigkeit
des Hartz IV-Regelsatzes in Karlsruhe beantragt hat. “Ich sehe unsere positiven
Erwartungen an die Bundesverfassungsrichter in einem weiteren Schritt bestätigt,“ so
Vallenthin. Jetzt wurde u.a. dem Kläger Thomas Kallay aus Eschwege, dessen
Regelsatzklage bereits beim BVerfG anhängig ist, die Prozesskostenhilfe für sämtliche
Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten bewilligt.
“Das ist ein riesiger Schritt zu absehbar besseren Lebensbedingungen für Millionen, die
seit Januar 2005 unter menschenunwürdigen Hartz IV-Bedingungen leiden,“ freut sich die
Hartz4-Plattform Sprecherin. Es zeigt, dass die Verfassungsrichter dem Klägerbegehren
für höhere Regelsätze gute Erfolgsaussichten einräumen. Denn Prozesskostenhilfe wird
grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Richter gute Erfolgsaussichten für einen Kläger
sehen. “Und in diesem Falle haben wir allen Grund, uns besonders zu freuen. Denn mit
ihrem Präsidenten Prof.Dr.Dres.h.c. Hans-Jürgen Papier und der einzigen Richterin Dr.
Christine Hohmann-Dennhardt haben alle acht Bundesverfassungsrichter des Ersten
Senats “am 22. Juli 2009“ die Kostenübernahme-Bewilligung sogar “einstimmig
beschlossen“,“ so Vallenthin.
“Bei diesen hoffnungsvollen Aussichten kann ich nur jedem raten, einen
Überprüfungsantrag zu stellen - der eine Regelsatz-Erhöhung auch rückwirkend sichert –
und bei darauf erfolgendem negativen Widerspruchsbescheid fristgerecht Rechtsmittel
einzulegen. Sonst werden abermals Arbeitsministerium und –Agentur viel Geld zulasten
derer sparen, die es am nötigsten haben,“ erinnert Brigitte Vallenthin.
Einen Wehrmutstropfen in dieser aussichtsreichen Entwicklung für verbesserte Hartz IVSätze
sieht Brigitte Vallenthin jedoch in der zögerlichen Bearbeitung ihrer eigenen
Regelsatz-Musterklage durch das Wiesbadener Sozialgericht. “Seit mehr als zwei Jahren
werden mir wieder und wieder Knüppel vor die Füße geworfen,“ stellt sie fest. “Ich habe
den Eindruck, als wenn mein Antrag zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht
ausgebremst wird. Gerade jüngst wurden mir erneut vermeintliche Verfahrensfehler
vorgeworfen. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass mir nach Jahren angebliche
Verfahrensfehler entgegen gehalten werden, die bereits bei Klageeinreichung hätten
gerügt werden können.“ Dabei ist die Einbeziehung der Musterklage der Hartz4-Plattform
Sprecherin in die Regelsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus zwei
Gründen besonders wichtig. Erstens legt sie Beweismittel vor, welche die bisherigen
Klagen in Karlsruhe nicht enthalten. Ihre Begründungen stützen sich auf aktuelle, reale
Markt-Zahlen, also auf die Preis-Kosten-Wirklichkeit, mit der jeder Hartz IV-Betroffene
tagtäglich konfrontiert ist. Zweitens ist ihre Klage erweitert auf das zwölfte
Sozialgesetzbuch (SGB XII) – im Unterschied zu den bisherigen, die sich lediglich auf das
zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Die Wiesbadener Musterklage bezieht somit
u.a. auch arbeitsunfähig Erkrankte und Rentner ein, die wegen zu kleiner Rente
aufstocken müssen. “Nach allen Erfahrungen mit der Verwaltungspraxis,“ fürchtet Brigitte
Vallenthin, “würden vermutlich wieder einmal die mit unverschuldetem Krankheits-
Schicksal sowie die Rentnerinnen und Rentner im Regen stehen, wenn die
Verfassungsrichter nicht gleichzeitig über deren Rechte entscheiden.“

Wiesbaden, 17. August 2009

Wir danken für Ihre Berichterstattung und
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Brigitte Vallenthin
Presse

Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

 

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PRESSEERKLÄRUNG:

Zwischenruf: Grundeinkommen oder (g-) reinkommen ?
Arche Noah Grundeinkommen: Rettungsboot für widersprüchliche Interessen-Bündnisse.
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Bundestagswahlkampf ohne Konzepte verändert die Grundeinkommens-Bewegung

 


50 Tage vor der Bundestagswahl weisen die Initiatoren von „Grundeinkommen-waehlen“ – einer Initiative von Hartz4-Plattform und Bürgerinitiative Grundeinkommen Wiesbaden – mit einem „Zwischenruf“ auf eine im Wahlkampf plötzlich veränderte Grundeinkommensbewegung hin. „Wir haben den Eindruck, als sei im Wirtschaftskrisen-Wahlkampf die Arche Noah Grundeinkommen zu einem Rettungsboot ganz unerwarteter und widersprüchlicher Interessen-Bündnisse geworden,“ fasst Sprecherin Brigitte Vallenthin die Entwicklung der letzten Wochen zusammen. „Ohne Rücksicht auf ziel- und folgenschwere Unterschiede der Grundeinkommensmodelle wird mit dem vermeintlichen Versprechen einer neuen, besseren Gesellschaft wahlgekämpft, was das Zeug hält – mit schlechtesten alten Wahlkampf-Sitten und digitaler Vernetzung von hoffnungsvollen Menschen, die bei besonnenem Hinschauen feststellen müssten, dass ihre Ziele rein gar nichts miteinander zu tun haben.“

Mit einem Zwischenruf unter dem Motto „Grundeinkommen oder (g-) reinkommen?“ appelliert www.grundeinkommen-waehlen.de an alle, denen die Idee des Grundeinkommens mehr Wert ist, als vordergründige Wahlerfolge zu erhaschen. „Wir befürchten,“ resümiert Brigitte Vallenthin, „dass das euphorische „über Modelle reden wir später“ zu einer Fußangel mit bösem Erwachen werden könnte.“
Nur ein Beispiel aus den im Zwischenruf angedeuteten konzeptionell gravierenden Unterschieden der Grundeinkommensvertreter. Nach dem Modell von Prof.Dr. Thomas Straubhaar, Hamburgisches Weltwirtschaftsinstitut, soll das Grundeinkommen nicht mehr als 400 € betragen. „Wer mehr will, muss arbeiten,“ so Straubhaar. Und er fährt fort: „Es ist klar, dass sie von 400 € nicht leben können ...“ Wenn man das unter dem von Götz W. Werner angestrebten Ziel der Anrechnung auf Löhne und Gehälter betrachtet, bedeutet das im Klartext: Jeder ist gezwungen zu arbeiten und für die ersten 400 € umsonst. Nach den eindrucksvollen Ausführungen des Karlsruher Rechtsanwalts Dr. Harald Wozniewski „kassiert“ dann „das Grundeinkommen nicht der Arbeitnehmer sondern der Unternehmer.“

„Ich glaube nicht,“ so Vallenthin, „dass dies wirklich die Ziele der Mehrheit der Grundein-kommensbewegung sind. Wir hätten damit nämlich weit schlimmere Verhältnisse als unter Hartz IV. Unser Rat deshalb: Genau hinschauen und noch genauer nachrechnen!“

Wiesbaden, 08. August 2009

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Brigitte Vallenthin
Presse

Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

 

 

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Olaf Scholz:

Statt vager Wahlkampfversprechen lieber Hartz IV-Schikane-Gesetz entrümpeln

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§ 82: Stromrückerstattungen weg, Kindergeld weg, letzter Lohn weg!


“Wenn Olaf Scholz es tatsächlich ehrlich meinte mit Hartz IV-Betroffenen, so würde er nicht vage Wahlkampfversprechen an Mittelschicht-Wähler machen, sondern endlich den skandalösen § 82 SGB XII entrümpeln,“ kontert Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin die heutigen Ankündigungen des Sozialministers zur Erhöhung des Hartz IV-“Schonvermögens“. Welche dramatischen Folgen dieser Paragraf zur Bestimmung der vom Regelsatz abzuziehenden Einkommen hat, wurde wieder einmal durch ein Urteil des Bundessozialgerichts deutlich.

Jüngst hatten nämlich die Kasseler Bundessozialrichter – statt endlich mal dem Gesetzgeber die Leviten zu lesen – die Rückzahlung aus zuviel gezahlten Stromabschlägen zum “Einkommen“ erklärt, das ihm vom Regelsatz abgezogen werden müsse. Dass er dies zuvor vorsorgend aus seinem Regelsatz bezahlt hatte, interessierte nicht. Die unpräzise Formulierung des § 82 wurde zulasten des Betroffenen und zugunsten der Staatskasse ausgelegt.

Doch dieser Schikane-Paragraf 82 erlaubt noch weitere staatliche Eingriffe in die mageren Portmonees von Hartz IV-Betroffenen. Er legt ebenfalls fest, dass diejenigen Familien, die ohnehin schon nicht wissen, wie sie ihre Kinder über die Runden bringen sollen, noch nicht einmal das Kindergeld behalten dürfen.

Und ganz prekär wird der § 82 für all jene, die beispielsweise aus einem Leiharbeits-Job auf Hartz IV fallen. Denen wird mit diesem Paragrafen nicht selten der letzte Lohn aus der Tasche geholt. Denn nach dem Ende eines Leiharbeitsvertrages kommt die Schlussabrechnung vielfach so spät, dass die Lohnzahlungen des zurückliegenden Monats häufig erst im folgenden Monat eingehen. Wenn der Betroffene dann aber wegen Arbeitslosigkeit bereits Hartz IV beantragt hat, so wird ihm der zu spät gezahlte Lohn gleich wieder abgezogen. Die Behörden rechnen als Einkommens-Stichtag stets den Eingang auf dem Konto. Dass das der Lohn vom Vormonat ist, interessiert sie nicht. Auch bei dieser Geld-Weg-Verwaltungspraxis unterstützt sie der Paragraf 82.

“Wir sind gespannt,“ so Brigitte Vallenthin, “welche im Wahlkampf vollmundig soziale Gerechtigkeit versprechende Partei, im nächsten Bundestag diesen Schikane-Paragrafen 82 tatsächlich im Sinne der um ihr karges Einkommen gebrachten Menschen entrümpeln wird. Unser Wahlkampfversprechen: Wir werden genau hinschauen.“


Wiesbaden, 27. Juli 2009

Wir danken für Ihre Berichterstattung und
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Brigitte Vallenthin
Presse

Hartz4-Plattform

 

 

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PRESSEERKLÄRUNG:

Hartz4-Plattform erhebt Vorwurf der rechtswidrigen Desinformation zum Nachteil von

„Hartz IV-Kunden“ gegen Bundessozialministerium und Hartz IV-Behörde Wiesbaden

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Öffentliche Hand behindert Recht auf rückwirkende Sozialleistungen für den Fall der

Regelsatzerhöhung durch das Bundesverfassungsgericht

Die Hartz4-Plattform wirft dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie

dem Wiesbadener Hartz IV-Amt, Landshauptstadt Wiesbaden (LHW), rechtswidrige

Desinformation zum Nachteil von „Hartz IV-Kunden“ vor. Denn mittlerweile hat auch die

Wiesbadener Behörde eine Formulierungsempfehlung des BMAS übernommen. „Darin

wird,“ nach Meinung von Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin, „Betroffenen

indirekt von der Nutzung ihrer Rechte abgeraten, falls es zu einer durch das

Bundesverfassungsgericht angeordneten Regelsatz-Erhöhung kommt. Das ist ein

rechtswidriges Beschwichtigungs- und Ablenkungsmanöver, das nach unserer

Einschätzung nur ein Ziel haben kann – nämlich Menschen, die jahrelange Entbehrungen

und Hunger durch ein menschenunwürdiges Gesetz erlitten haben, auch noch von der

Nutzung Ihres Rechts auf eine kleine finanzielle Entschädigung abzubringen.“

Nach Auffassung der Hartz4-Plattform verstoßen BMSA und ausführende Behörde der LHW

damit gegen ihre gesetzlichen Pflichten. Denn im § 13 des Ersten Sozialgesetzbuch heißt

es: „Die Leistungsträger (...) sind verpflichtet, (...) über die Rechte (...) nach diesem

Gesetzbuch aufzuklären.“ Und weiter im § 14: „Jeder hat Anspruch auf Beratung über

seine Rechte (...) Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger (...).“ „Wir sehen

im Verhalten der Wiesbadener Hartz IV-Behörde einen gravierenden Gesetzesverstoß, der

umso schwerer wiegt, als er „von oben“ aus dem Bundesministerium angeordnet wurde,“

so Vallenthin. In der auch von der LHW übernommenen Textempfehlung des BMAS heißt

es nämlich in einem sog. „Zusicherungstext“: „Dem Bundesverfassungsgericht liegt die

Frage vor, ob die Vorschrift, mit der die Regelleistung für Kinder (...) festgesetzt wird, mit

dem Grundgesetz vereinbar ist.(...) Der im Bescheid genannte Leistungsträger sichert zu,

dass der vorliegende Bescheid für den Fall, dass sich aus der Entscheidung des

Bundesverfassungsgerichts eine neue Rechtslage ergibt, die für Sie (...) die Bewilligung

einer höheren Leistung zur Folge hätte, dementsprechend geändert wird.“

Zum Schluss seines Schreibens vom 19. Februar 2009 betont das BMAS die Dringlichkeit

seiner Anweisung mit den Worten: „Ich bitte die Bundesagentur für Arbeit, dafür Sorge zu

tragen, dass die beschriebene Vorgehensweise bereits jetzt (...) umgesetzt wird.“

„Es ist unglaublich, dass diese Formulierung in sämtlichen Bescheiden außerdem die

Information unterschlägt, dass dem Bundesverfassungsgericht nicht nur eine Überprüfung

der Verfassungswidrigkeit für den Kinder-Regelsatz sondern ebenfalls eine für alle

Regelsatzberechtigten vorliegt. Hier wird beschwichtigend der täuschende Eindruck

erweckt, als brauche man sich um nichts zu kümmern – die Behörde werde schon alles

Notwendige regeln,“ stellt Brigitte Vallenthin fest. „Dabei verschweigt gerade dieser

ministerielle Satzbaustein die Behördenpflicht, die Betroffenen über ihre entscheidenden

Rechte zu informieren.“ Die Sozialbehörde wäre mindestens durch die §§ 13 und 14 SGB I

verpflichtet, darüber aufzuklären, dass sich die Dinge keineswegs von alleine erledigen,

sondern dass es eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X bedarf, um seine 

rückwirkenden Leistungsansprüche zu sichern. Die sind vom Gesetz so vorgesehen:

„Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht

unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als

unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht (...)

worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit

Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. (...) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung

für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen (...) bis zu vier

Jahren vor der Rücknahme erbracht.“

Dieser Umgang von Sozialbehörden mit Menschen, die – im Verlaufe der Krise in

vermutlich dramatisch ansteigender Zahl - in eine Notlage geraten, ist nach Ansicht der

Hartz4-Plattform nicht länger hinzunehmen. Einerseits steht in jedem Leistungsbescheid:

Sie sind „verpflichtet, alle Änderungen von Tatsachen, die für die Hilfegewährung

maßgebend sind (...), mitzuteilen. (...) Hierzu gehören selbstverständlich auch

Sachverhalte, die die Hilfe verringern.“ Nach dem Gesetz gilt ungekehrt für die Behörden

aber auch eine Informations-Pflichte, wenn es um leistungserhöhende Rechte geht. Diese

wurde hier unterlassen. „Es ist ein Skandal,“ findet Brigitte Vallenthin, „dass die Hartz IVÄmter

glauben, so handeln zu können, als sei das Gesetz nur eine Einbahnstraße

zulasten der Leistungsberechtigten.“

 

Wiesbaden, 29. Juni 2009

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

 

 

 

 

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Hartz4-Plattform-Kritik an Bundesrat und Seehofer: Kein Geld für Schulobst !
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“Sind gesunde Banken wichtiger als gesunde Kinder?“ fragt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin

“Es ist ein Skandal“ findet Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin, “dass offenbar den Ländervertretungen im Bundesrat gesunde Banken wichtiger sind als gesunde Kinder.“ Die Wiesbadener Bürgerinitiative für Hartz IV-Betroffene ist empört, dass sich der Bundesrat heute mit einer Verweigerung für kostenloses Schulobst in die Sommerferien verabschiedet hat. Die Umsetzung dieses EU-Beschlusses hätten gerade Kinder aus Hartz IV-Familien bitter nötig gehabt. Die Wiesbadener Initiative mahnt mehr Verständnis für die Belange der Bürger an, statt dass die Politiker sich ständig nur um sich selbst und ihre Lobby-Interessen drehen – und Geld nicht da verteilen, wo es nötig ist, sondern nur da, wo es ihnen nützt. “Geradezu beschämend ist es“, so Vallenthin, “wenn CSU-Chef Seehofer das Abschieben der Umsetzung dieser EU-Rechtspflicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag im Vermittlungsausschuss damit rechtfertigt, dass beispielsweise seine Kinder kein kostenloses Schulobst nötig hätten.“

Wiesbaden, 10. Juli 2009

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Brigitte Vallenthin
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