Volksinitiative im Koalitionsvertrag
Daß unser Vorschlag eines dreistufigen Abstimmungsrechts sich nicht im zukünftigen Regierungsprogramm wiederfindet, ist nicht überraschend. Dafür ist z.B. der Widerstand in der CDU-Parteiführung immernoch zu groß. Doch immerhin steht jetzt im Koalitionsvertrag unter der Überschrift "Bürgerbeteiligung":
"Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der
demokratischen Willensbildung stärken. Dazu werden wir das
Petitionswesen weiterentwickeln und verbessern. Bei Massenpetitionen
werden wir über das im Petitionsausschuß bestehende Anhörungsrecht
hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen
Bundestages unter beteiligung der zuständigen Ausschüße vorsehen"
Dieses Mitwirkungsverfahren entspricht im Wesentlichen der Volksinitiative, also der ersten Stufe des gesamten Abstimmungsverfahrens: Initiativrecht der Bürger, Anhörungsrecht im Bundestag, Behandlung des Vorschlags im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen. In den nächsten Monaten wird es darauf ankommen, daß dieses Initiativrecht vernünftig ausgestaltet wird: z.B. durch eine überwindbare Unterschriftenhürde und ein Anhörungsrecht der Initiative auch im Plenum des Bundestags. Denn dann wird es uns Bürgern in Zukunft möglich sein, als Souverän selbst Ideen und Vorschläge im Bundestag vorzutragen.