Das Volk ist zu dumm!
So platt kommt dieses Argument natürlich nur selten
daher. Statt dessen ist zu hören, das Volk sei nicht
kompetent genug, die Themen werden komplexer
usw. Die Annahme, das Volk besäße nicht die nötige
Intelligenz für politische Entscheidungen, ist ein altes
Argument gegen jede Form der Demokratie. Es
wurde schon gegen die Einführung der parlamentarischen
Demokratie und des Frauenwahlrechtes angeführt.
Die Geschichte zeigt jedoch, daß die Menschen
zu politischen Entscheidungen fähig sind.
Vor Volksentscheiden finden intensive Diskussionen
statt. Hier besteht viel eher die Chance, sich eine
Meinung zu bilden, als dies bei Wahlen der Fall ist.
Denn bei Volksentscheiden geht es um ein Thema,
bei Wahlen werden mehrere Themen, häufig auf
oberflächliche Weise, behandelt.
Die Abstimmenden sind natürlich unterschiedlich gut
informiert. Die eine möchte es ganz genau wissen,
ein anderer begnügt sich damit, daß seine favorisierte
Partei oder der Verband seines Vertrauens eine
bestimmte Sache unterstützt.
Es ist ein Irrglauben, die Abgeordneten seien in allen
Fragen umfassend informiert. Sie entscheiden meist
nach Fraktionszwang. Die Bürger kennen keinen
Fraktionszwang.
Mehr Demokratie schlägt zum Beispel vor, daß jeder
Wahlberechtigte ein Abstimmungsheft erhält. In diesem
wird das Thema des Volksentscheids mit Pro und
Contra-Argumenten leicht verständlich dargestellt
Die Bürger sind leicht manipulierbar!
Manipulation ist kein spezielles Problem des Volksentscheids,
sondern der gesamten Demokratie.
Denken wir nur an den großen Einfluß von Lobbygruppen
in den Parlamenten. Wie lange hat etwa die
Agrar-Lobby ein Vorgehen gegen BSE verhindert!
Auch Volksentscheide können manipuliert werden.
Studien aus den USA zeigen aber, daß der Einfluß
von Lobbygruppen begrenzt ist. Große Verbände
sind gegen die Direkte Demokratie, weil sie wissen,
daß sie ihre Interessen im Parlament besser durchsetzen
können.
Die lange öffentliche Diskussion vor einem Volksentscheid
und ein ausgewogenes Informationsheft tragen
zu einer sachlichen Abstimmung bei. Anders als
in den USA sind in Deutschland politische Werbespots
in Radio und TV verboten – ein wichtiges Manipulationsmittel
entfällt.
Wer schon einmal einen Abstimmungskampf in der
Schweiz erlebt hat, weiß, daß Volksentscheide zu
einer Versachlichung der öffentlichen Diskussion
führen. Die Medien berichten erstaunlich ausgewogen.
Rechte können den Volksentscheid mißbrauchen!
Es gibt Beispiele aus der Schweiz und den USA, in
denen Minderheiten, z.B. Ausländer, durch Volksentscheide
diskriminiert wurden. Aber: das Volk gebärdet
sich nicht minderheitenfeindlicher als die Parlamente.
Auch Politiker verletzen immer wieder die
Rechte kleiner, schwacher Gruppen.
Der Direkten Demokratie ist ein Schutzmechanismus
eingebaut: Volksbegehren, die gegen die Grundrechte
verstoßen, werden schon im Vorfeld gestoppt.
Jede Initiative wird im Zweifel vom Bundesverfassungsgericht
überprüft.
Grundsätzlich aber gilt: Das Herzstück der Demokratie
ist die Diskussion. Problemen, denen wir heute in
der Gesellschaft begegnen, kann nicht ohne Gespräche
entgegengetreten werden. Verschweigen, leugnen
oder beschönigen wird solche Probleme nicht
lösen. Wenn sich menschenfeindliche Initiativen herausbilden,
dann ist es die Aufgabe der Gegner, diesen
Kräften offensiv entgegenzutreten und dafür zu
sorgen, daß die Mehrheit auf ihrer Seite steht.
Der Volksentscheid verursacht die Konflikte nicht,
sondern er deckt sie auf.
Minderheiten zwängen der Mehrheit ihren Willen auf!
Es wird behauptet, daß an vielen
Abstimmungen nur die Betroffenen
teilnehmen. Die „schweigende
Mehrheit“ müsse dann die Entscheidungen
der „Minderheit“ hinnehmen.
Diesem Argument liegt
ein Bürger-Schlafmützen-Modell
zugrunde. Jeder Stimmberechtigte
hat die Chance, an einem Volksentscheid
teilzunehmen. Das wird er auch tun, wenn
ihm das Thema ein Anliegen ist. Wer sich der Stimme
enthält, tut dies aus freier Entscheidung. Erfahrungen
aus der Schweiz und den USA zeigen, daß
mit einer durchschnittlichen Beteiligung von 40 Prozent
gerechnet werden kann.
Die Bürgerinnen und Bürger haben damit übrigens
kein Problem: Auch Volksentscheide mit eher geringer
Beteiligung werden akzeptiert. Für die Menschen
zählt die Möglichkeit, mitzumachen.
Direkte Demokratie ist langsam und teuer!
Natürlich können direktdemokratische Verfahren länger
dauern als parlamentarische. Aber die Tatsache,
daß Volksentscheide eine größere Akzeptanz finden
und die Menschen stärker am politischen Geschehen
beteiligen, sollte dies wert sein.
Häufig ist die Direkte Demokratie ein Gaspedal: Bürger
greifen Probleme auf, die von Politikern verschlafen
wurden.
Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, daß Bürger
oftmals sparsamer als Politiker mit den Mitteln des
Staates umgehen. In den USA und der Schweiz führt
die Direkte Demokratie zu geringerer Staatsverschuldung,
mehr Effizienz der Verwaltung und geringeren
Steuern bei gleichen Leistungen. Dagegen sind die
Kosten von Volksabstimmungen eher bescheiden.
Die Direkte Demokratie ist eine sinnvolle Investition!
Es kann noch nicht über alles abgestimmt werden!
Die Direkte Demokratie wird den Bundestag nicht
ersetzen, sondern ergänzen. Nur wenn eine ausreichende
Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern dies in
einem Volksbegehren verlangt, entscheiden sie auch.
Volksentscheide finden in der Regel nur zu wichtigen
Themen statt (z.B. Renten, Atomausstieg, Steuerreform).
99 Prozent der Entscheidungen werden nach
wie vor vom Parlament getroffen.
Die bisherigen Volksrechte reichen völlig aus!
Engagierte Menschen wissen um den Frust, der entsteht,
wenn man nur als Bittsteller an Politiker
herantreten kann. Der Sachverstand der vielen Verbände
und Initiativen verpufft. Volksrechte wie das
Petitionsrecht sind fast ausschließlich „Bittstellerrechte“.
Die Entscheidungen treffen die Politiker –
auch wenn die Bürger etwas anderes wollen.
„Volksentscheide sind keine Konkurrenz, sondern
eine Ergänzung der parlamentarischen
Demokratie. Selbstbewusste Menschen, die
sich an Diskussionen beteiligen, sind die
Voraussetzung für eine stabile Demokratie.“
Marianne Birthler, Mitglied im Kuratorium
von Mehr Demokratie
Probleme werden auf Ja / Nein Entscheidungen verkürzt!
Jede Entscheidung wird am Ende auf Ja/Nein verkürzt.
Das ist auch im Bundestag der Fall. Die Volksgesetzgebung
soll nach den Vorstellungen von Mehr
Demokratie Kompromisse zulassen. Die Initiatoren
haben die Möglichkeit, nach der Volksinitiative – das
ist der erste Schritt der Volksgesetzgebung – ihren
Vorschlag zu verändern, so daß Ergebnisse aus der
Diskussion mit dem Parlament berücksichtigt werden
können. Zudem hat das Parlament das Recht, einen
eigenen Vorschlag (Konkurrenzvorlage) zum Volksentscheid
vorzulegen. Dadurch erhält die Bevölkerung
mehr Auswahlmöglichkeiten. Die Volksabstimmung
wird flexibler.
Die Verantwortlichkeiten werden verwischt!
Das ist nicht richtig. Denn nach Artikel 20 des
Grundgesetzes übt das Volk die Staatsgewalt „in
Wahlen und Abstimmungen“ aus. Allerdings gestaltet
unsere Verfassung das Abstimmungsrecht – im Gegensatz
zum Wahlrecht – außer in Artikel 29 über
die Länderneugliederung nicht näher aus. Der Parlamentarische
Rat konnte sich 1948/49 bei der Verabschiedung
des Grundgesetzes über entsprechende
Vorschläge zur direkten Demokratie nicht einigen.
Der Auftrag aus Artikel 20 ist bis heute unerfüllt.
Nach über 50 Jahren Grundgesetz ist die Zeit reif,
unsere Verfassung durch das Recht auf Volksentscheid
zu ergänzen.
Egal, ob eine Entscheidung vom Volk oder vom Parlamentgetroffen wird: die Folgen tragen immer die
betroffenen Menschen. Politiker treten bestenfalls
zurück oder werden abgewählt. Das Volk hat seine
falschen Entscheidungen vor sich selbst zu verantworten
und kann daraus lernen. Im übrigen ist es
mit der Verantwortlichkeit von Politikern oft nicht
weit her. Denn sie treffen in einer Legislaturperiode
so viele Entscheidungen, daß sie in einer Wahl alle
vier Jahre gar nicht gezielt vom Volk „abgestraft“
oder „belohnt“ werden können.
Das Grundgesetz schreibt eine rein repräsentative
Demokratie vor!
Das ist nicht richtig. Denn nach Artikel 20 des
Grundgesetzes übt das Volk die Staatsgewalt „in
Wahlen und Abstimmungen“ aus. Allerdings gestaltet
unsere Verfassung das Abstimmungsrecht – im Gegensatz
zum Wahlrecht – außer in Artikel 29 über
die Länderneugliederung nicht näher aus. Der Parlamentarische
Rat konnte sich 1948/49 bei der Verabschiedung
des Grundgesetzes über entsprechende
Vorschläge zur direkten Demokratie nicht einigen.
Der Auftrag aus Artikel 20 ist bis heute unerfüllt.
Nach über 50 Jahren Grundgesetz ist die Zeit reif,
unsere Verfassung durch das Recht auf Volksentscheid
zu ergänzen.
Noch mehr Argumente dagegen....
Quelle für Pro und Kontra Argumente
* Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid
*Mit freundlicher Genehmigung von Mehr Demokratie von der Seite
http://www.rettet-den-volksentscheid.de/files///pos01%20Pro&Contra%20VE.pdf