Das Volk ist zu dumm!

 

So platt kommt dieses Argument natürlich nur selten

daher. Statt dessen ist zu hören, das Volk sei nicht

kompetent genug, die Themen werden komplexer

usw. Die Annahme, das Volk besäße nicht die nötige

Intelligenz für politische Entscheidungen, ist ein altes

Argument gegen jede Form der Demokratie. Es

wurde schon gegen die Einführung der parlamentarischen

Demokratie und des Frauenwahlrechtes angeführt.

Die Geschichte zeigt jedoch, daß die Menschen

zu politischen Entscheidungen fähig sind.

Vor Volksentscheiden finden intensive Diskussionen

statt. Hier besteht viel eher die Chance, sich eine

Meinung zu bilden, als dies bei Wahlen der Fall ist.

Denn bei Volksentscheiden geht es um ein Thema,

bei Wahlen werden mehrere Themen, häufig auf

oberflächliche Weise, behandelt.

Die Abstimmenden sind natürlich unterschiedlich gut

informiert. Die eine möchte es ganz genau wissen,

ein anderer begnügt sich damit, daß seine favorisierte

Partei oder der Verband seines Vertrauens eine

bestimmte Sache unterstützt.

Es ist ein Irrglauben, die Abgeordneten seien in allen

Fragen umfassend informiert. Sie entscheiden meist

nach Fraktionszwang. Die Bürger kennen keinen

Fraktionszwang.

Mehr Demokratie schlägt zum Beispel vor, daß jeder

Wahlberechtigte ein Abstimmungsheft erhält. In diesem

wird das Thema des Volksentscheids mit Pro und

Contra-Argumenten leicht verständlich dargestellt

 

Die Bürger sind leicht manipulierbar!

Manipulation ist kein spezielles Problem des Volksentscheids,

sondern der gesamten Demokratie.

Denken wir nur an den großen Einfluß von Lobbygruppen

in den Parlamenten. Wie lange hat etwa die

Agrar-Lobby ein Vorgehen gegen BSE verhindert!

Auch Volksentscheide können manipuliert werden.

Studien aus den USA zeigen aber, daß der Einfluß

von Lobbygruppen begrenzt ist. Große Verbände

sind gegen die Direkte Demokratie, weil sie wissen,

daß sie ihre Interessen im Parlament besser durchsetzen

können.

Die lange öffentliche Diskussion vor einem Volksentscheid

und ein ausgewogenes Informationsheft tragen

zu einer sachlichen Abstimmung bei. Anders als

in den USA sind in Deutschland politische Werbespots

in Radio und TV verboten – ein wichtiges Manipulationsmittel

entfällt.

Wer schon einmal einen Abstimmungskampf in der

Schweiz erlebt hat, weiß, daß Volksentscheide zu

einer Versachlichung der öffentlichen Diskussion

führen. Die Medien berichten erstaunlich ausgewogen.

 

Rechte können den Volksentscheid mißbrauchen!

 

Es gibt Beispiele aus der Schweiz und den USA, in

denen Minderheiten, z.B. Ausländer, durch Volksentscheide

diskriminiert wurden. Aber: das Volk gebärdet

sich nicht minderheitenfeindlicher als die Parlamente.

Auch Politiker verletzen immer wieder die

Rechte kleiner, schwacher Gruppen.

Der Direkten Demokratie ist ein Schutzmechanismus

eingebaut: Volksbegehren, die gegen die Grundrechte

verstoßen, werden schon im Vorfeld gestoppt.

Jede Initiative wird im Zweifel vom Bundesverfassungsgericht

überprüft.

Grundsätzlich aber gilt: Das Herzstück der Demokratie

ist die Diskussion. Problemen, denen wir heute in

der Gesellschaft begegnen, kann nicht ohne Gespräche

entgegengetreten werden. Verschweigen, leugnen

oder beschönigen wird solche Probleme nicht

lösen. Wenn sich menschenfeindliche Initiativen herausbilden,

dann ist es die Aufgabe der Gegner, diesen

Kräften offensiv entgegenzutreten und dafür zu

sorgen, daß die Mehrheit auf ihrer Seite steht.

Der Volksentscheid verursacht die Konflikte nicht,

sondern er deckt sie auf.

 

Minderheiten zwängen der Mehrheit ihren Willen auf!

 

 

Es wird behauptet, daß an vielen

Abstimmungen nur die Betroffenen

teilnehmen. Die „schweigende

Mehrheit“ müsse dann die Entscheidungen

der „Minderheit“ hinnehmen.

Diesem Argument liegt

ein Bürger-Schlafmützen-Modell

zugrunde. Jeder Stimmberechtigte

hat die Chance, an einem Volksentscheid

teilzunehmen. Das wird er auch tun, wenn

ihm das Thema ein Anliegen ist. Wer sich der Stimme

enthält, tut dies aus freier Entscheidung. Erfahrungen

aus der Schweiz und den USA zeigen, daß

mit einer durchschnittlichen Beteiligung von 40 Prozent

gerechnet werden kann.

Die Bürgerinnen und Bürger haben damit übrigens

kein Problem: Auch Volksentscheide mit eher geringer

Beteiligung werden akzeptiert. Für die Menschen

zählt die Möglichkeit, mitzumachen.

 

Direkte Demokratie ist langsam und teuer!

 

Natürlich können direktdemokratische Verfahren länger

dauern als parlamentarische. Aber die Tatsache,

daß Volksentscheide eine größere Akzeptanz finden

und die Menschen stärker am politischen Geschehen

beteiligen, sollte dies wert sein.

Häufig ist die Direkte Demokratie ein Gaspedal: Bürger

greifen Probleme auf, die von Politikern verschlafen

wurden.

Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, daß Bürger

oftmals sparsamer als Politiker mit den Mitteln des

Staates umgehen. In den USA und der Schweiz führt

die Direkte Demokratie zu geringerer Staatsverschuldung,

mehr Effizienz der Verwaltung und geringeren

Steuern bei gleichen Leistungen. Dagegen sind die

Kosten von Volksabstimmungen eher bescheiden.

Die Direkte Demokratie ist eine sinnvolle Investition!

 

 

Es kann noch nicht über alles abgestimmt werden!

Die Direkte Demokratie wird den Bundestag nicht

ersetzen, sondern ergänzen. Nur wenn eine ausreichende

Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern dies in

einem Volksbegehren verlangt, entscheiden sie auch.

Volksentscheide finden in der Regel nur zu wichtigen

Themen statt (z.B. Renten, Atomausstieg, Steuerreform).

99 Prozent der Entscheidungen werden nach

wie vor vom Parlament getroffen.

 

 

Die bisherigen Volksrechte reichen völlig aus!

Engagierte Menschen wissen um den Frust, der entsteht,

wenn man nur als Bittsteller an Politiker

herantreten kann. Der Sachverstand der vielen Verbände

und Initiativen verpufft. Volksrechte wie das

Petitionsrecht sind fast ausschließlich „Bittstellerrechte“.

Die Entscheidungen treffen die Politiker –

auch wenn die Bürger etwas anderes wollen.

„Volksentscheide sind keine Konkurrenz, sondern

eine Ergänzung der parlamentarischen

Demokratie. Selbstbewusste Menschen, die

sich an Diskussionen beteiligen, sind die

Voraussetzung für eine stabile Demokratie.“

Marianne Birthler, Mitglied im Kuratorium

von Mehr Demokratie

 

 

Probleme werden auf Ja / Nein Entscheidungen verkürzt!

Jede Entscheidung wird am Ende auf Ja/Nein verkürzt.

Das ist auch im Bundestag der Fall. Die Volksgesetzgebung

soll nach den Vorstellungen von Mehr

Demokratie Kompromisse zulassen. Die Initiatoren

haben die Möglichkeit, nach der Volksinitiative – das

ist der erste Schritt der Volksgesetzgebung – ihren

Vorschlag zu verändern, so daß Ergebnisse aus der

Diskussion mit dem Parlament berücksichtigt werden

können. Zudem hat das Parlament das Recht, einen

eigenen Vorschlag (Konkurrenzvorlage) zum Volksentscheid

vorzulegen. Dadurch erhält die Bevölkerung

mehr Auswahlmöglichkeiten. Die Volksabstimmung

wird flexibler.

 

Die Verantwortlichkeiten werden verwischt!

 

 

 

 

Das ist nicht richtig. Denn nach Artikel 20 des

Grundgesetzes übt das Volk die Staatsgewalt „in

Wahlen und Abstimmungen“ aus. Allerdings gestaltet

unsere Verfassung das Abstimmungsrecht – im Gegensatz

zum Wahlrecht – außer in Artikel 29 über

die Länderneugliederung nicht näher aus. Der Parlamentarische

Rat konnte sich 1948/49 bei der Verabschiedung

des Grundgesetzes über entsprechende

Vorschläge zur direkten Demokratie nicht einigen.

Der Auftrag aus Artikel 20 ist bis heute unerfüllt.

Nach über 50 Jahren Grundgesetz ist die Zeit reif,

unsere Verfassung durch das Recht auf Volksentscheid

zu ergänzen.

Egal, ob eine Entscheidung vom Volk oder vom Parlament

getroffen wird: die Folgen tragen immer die

betroffenen Menschen. Politiker treten bestenfalls

zurück oder werden abgewählt. Das Volk hat seine

falschen Entscheidungen vor sich selbst zu verantworten

und kann daraus lernen. Im übrigen ist es

mit der Verantwortlichkeit von Politikern oft nicht

weit her. Denn sie treffen in einer Legislaturperiode

so viele Entscheidungen, daß sie in einer Wahl alle

vier Jahre gar nicht gezielt vom Volk „abgestraft“

oder „belohnt“ werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Grundgesetz schreibt eine rein repräsentative

Demokratie vor!

 

Das ist nicht richtig. Denn nach Artikel 20 des

Grundgesetzes übt das Volk die Staatsgewalt „in

Wahlen und Abstimmungen“ aus. Allerdings gestaltet

unsere Verfassung das Abstimmungsrecht – im Gegensatz

zum Wahlrecht – außer in Artikel 29 über

die Länderneugliederung nicht näher aus. Der Parlamentarische

Rat konnte sich 1948/49 bei der Verabschiedung

des Grundgesetzes über entsprechende

Vorschläge zur direkten Demokratie nicht einigen.

Der Auftrag aus Artikel 20 ist bis heute unerfüllt.

Nach über 50 Jahren Grundgesetz ist die Zeit reif,

unsere Verfassung durch das Recht auf Volksentscheid

zu ergänzen.

 

 

 Noch mehr Argumente dagegen....

  • Unwissenheit/Unmündigkeit/Fehlende Fachkompetenz: Das Volk ist nicht kompetent, sinnvolle politische Entscheidungen zu treffen.
  • Populismus: Das Volk ist unfähig, sinnvolle politische Entscheidungen zu treffen (emotionalisierter Unverstand, Populismus).
  • Beeinflussung der Entscheidungen durch die Medien
  • Stimmungsdemokratie: Der Ausgang der Volksentscheide ist abhängig von der momentanen, manipulierbaren, ggf. schnell wechselnden Gefühlslage.
  • Zeitaufwand: Bei der Fülle an Gesetzesvorlagen, die regelmäßig in den Bundesorganen beraten werden, müssten die Bürger einen enormen Zeitaufwand auf sich nehmen, um über alle Gesetze abzustimmen.
  • Dauerauseinandersetzungen: Ständige politische Auseinandersetzungen werden hervorgerufen.
  • Minderheiten nicht berücksichtigt: Minderheitenmeinungen lassen sich im Volksentscheid nicht berücksichtigen.
  • Aktive Minderheiten gewinnen den Volksentscheid, während die Meinungsmehrheit der Abstimmung fern bleibt.
  • Fehlende Beteiligung: Die Beteiligung an Volksabstimmungen, etwa in der Schweiz, ist bei unwichtigeren Fragen gering.
  • Abgabe von Verantwortung: Dem Parlament gelingt eine Flucht aus der Verantwortung („Ihr habt es doch so gewollt!“). Gesetze werden über den plebiszitären Umweg gemacht, um die Verantwortung abzugeben.
  • Pluralismus nicht repräsentiert: Volksentscheide widersprechen der pluralistischen Gesellschaft, sie ermöglichen nur Entscheidungen à la "Ja/Nein", "Schwarz/Weiß" etc.
  • Verhinderungsallianzen: Heterogene und kurzfristige Koalitionen von Vorhabensgegnern blockieren mittels Volksentscheid wichtige Maßnahmen.
  • Radikalisierung durch Polarisierung: Die schiere Auswahl zwischen „ja“ oder „nein“ führt zu extremen Positionen im Volk, woraus sich eine Radikalisierung ergibt.
  • Abhängigkeit: Die Bürger sind auf Vereine bei der Nutzung von Volksentscheiden angewiesen und würden gerade durch demokratisch nicht legitimierte bevormundet.
  • Fehlende Kompromissbereitschaft: Internationale Verträge (Beispiel EU-Verfassung) wurden unter den Regierungen ausgearbeitet nach dem Muster „für keinen ideal, aber für jeden tragbar“. Dem Volk fehlt diese Kompromissbereitschaft.
  • Abgeordnete: können die Wahlberechtigten doch schon wählen, diese sind qualifiziert für das Weiterleiten der Interessen des Volkes an das Parlament.
  • Geringe Effizienz: Der Prozess des Volksentscheids braucht naturgemäß sehr lange vom Volksbegehren bis zur Abstimmung.

 

Quelle für Pro und Kontra Argumente

 

* Wikipedia

 http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid

*Mit freundlicher Genehmigung von Mehr Demokratie von der Seite

 http://www.rettet-den-volksentscheid.de/files///pos01%20Pro&Contra%20VE.pdf

 

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