Ich werde keinen Millimeter freiwillig von meinem Zuhause weichen“, gibt sich die
56-Jährige kämpferisch. Sie weigert sich seit Jahren, den Haushalt ans öffentliche
Abwassernetz anzuschließen, weil sie eine biologische Kläranlage besitzt. Das Amt
Lieberose/Oberspreewald besteht aber auf die Einhaltung der geltenden Verträge mit dem
Abwasserzweckverband, wonach alle Haushalte verpflichtet sind, ihr Schmutzwasser an das
kommunale Netz abzuführen. Klagen vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht haben diesen Zwang bestätigt. Das brandenburgische Verfassungsgericht lehnte die Beschwerde ab. Entscheidungen, die
Doris Groger nicht nachvollziehen kann und akzeptieren will.
„Ich habe Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.“
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